Hakan Demir
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Frage von Ranja A. •

Einbürgerungsreform: Warum werden die Asylzeiten noch nicht richtig angerechnet ?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich bin seit Nov 2015 nach Deutschland eingereist und hier in Aug 2016 Asyl Beantragt, meiner Asylantrag wurde in August 2017 abgelehnt und habe ich die Klage erhoben. Allerdings bin ich bereits seit Oktober 2016 als IT Spezialist Fachkraft im Tätig und bestreite ich meine Lebensunterhalt selbst.
Mein Studium wurde über IHK als Ausbildung bzw. Fachinformatiker voll anerkennt. da ich bis Dezember 2019 keinen Termin vom Gericht erhalten hatte, musste ich meine Klage zurückziehen um eine Aufenthaltserlaubnis nach 18A ABS. A NR. A (C) zu bekommen.

Ich hatte zwei Mal Einbürgerung beantragt auch über Anwalt wurde sie beide abgelehnt wegen fehlende Zeiten.

Meine Frage wäre sehr gut wenn Sie bei dem Parlamentarischen Verfahren des Einbürgerungsreform diese zu erläutern und begründen um die Gestattungszeiten bzw. die Zeiten die im Asylverfahren waren anzurechnen müssen.

Mich persönlich und viele andere sind unverhältnismäßig benachteiligt.

Dankeschön.

Mfg
A.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

herzlichen Dank für Ihre Frage und die Schilderung Ihrer Situation. 

Aktuell sind keine Änderungen bei der Anrechnung von Duldungszeiten geplant. Auch Zeiten der Ausbildungsduldung würden also dem aktuellen Entwurf entsprechend nicht für die Einbürgerung angerechnet. Nach den aktuellen Plänen ist es weiterhin so, dass Sie als Fachkraft eingebürgert werden können, aber erst, wenn Sie nach Ihrer Duldungszeit eine ausreichend lange Zeit in Deutschland gelebt haben.

Es ist aber aus meiner Sicht klar, dass auch Menschen, die mit einer Duldung in Deutschland Fuß fassen, Teil dieser Gesellschaft werden und eine schnelle Perspektive zur Einbürgerung haben sollten. Für Menschen mit Ausbildungsduldung wird dies für zukünftige Fälle dank des Beschlusses im Rahmen der Reform des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes dadurch gelöst werden, dass die Ausbildungsduldung in einen Aufenthaltstitel umgewandelt wird. Damit werden die Zeiten entsprechend angerechnet. Für andere Duldungszeiten besteht das Problem fort. 

Um zu schauen, wie auch rückwirkend die Situation von Menschen, die wie Sie auch nach einem negativen Asylverfahren sprachlich, beruflich und gesellschaftlich in Deutschland angekommen sind, berücksichtigt werden kann, möchte ich Ihnen anbieten, mir mehr Informationen zu Ihrem Fallbeispiel per Mail zu schicken.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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