Einbürgerungsrechte von den personen, die vor 1990 geboren sind?
Mit dem am 27.06.2024 in Deutschland in Kraft getretenen Gesetz gibt es Gerüchte, dass auch Ausländer, die vor 1990 geboren wurden, deutsche Staatsbürger werden können, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt einen unbefristeten Wohnsitz hat. Diese Angaben konnte ich aufgrund meiner eingeschränkten Deutschkenntnisse nicht bestätigen.
Haben Sie Kenntnisse darüber?
Wenn dies zutrifft, welchen Weg sollte man einschlagen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten?
MfG
Sehr geehrter Herr F.,
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Die genauen Gerüchte zu Änderungen für Menschen, die vor 1990 geboren wurden, sind mir nicht bekannt. Ich sende Ihnen daher einmal eine generelle Einschätzung dazu, wie sich das Gesetz auf Menschen auswirkt, die vor 1990 in Deutschland geboren wurde.
Falls die Person aktuell in Deutschland lebt:
- Menschen, die vor 1990 geboren wurden, können sich wie alle anderen Personen nach den neuen Voraussetzungen einbürgern lassen. Es gibt dabei weiterhin die Anspruchseinbürgerung (diese hat jetzt höhere Voraussetzungen bei der Lebensunterhaltssicherung) und die Ermessenseinbürgerung (für die in Zukunft besonders vulnerable Gruppen wie Alleinerziehende oder Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden sollen, auch wenn sie den Lebensunterhalt nicht decken können)
- Die Voraussetzungen können Sie zum Beispiel beim Land Berlin in diesem Quick Check anhand einiger Leitfragen durchspielen: https://liste-antraege-bc01.bda.service.berlin.de/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/default/Assistants-Dialoge/LEA/EinbuergerungQuickCheck/dialog;jsessionid=sY74wgI8QOZjtlThlr_snE4lqMHcURF8UYZn2jmQ.BDA02?state=2b7c8e3701f3cba3&cc=meRzUhxuSD65MbgmYtDBaqw508jqHrol_kBw9ace-0
Falls die Person aktuell nicht in Deutschland lebt:
- Menschen, die vor 1990 geboren wurden, können sich wie andere im Ausland lebende Menschen unter sehr engen Voraussetzungen einbürgern lassen. Diese wurden im Kern nicht geändert. Es gilt weiterhin, dass ein öffentliches Interesse für die Einbürgerung aus dem Ausland vorliegen muss. Denn das Ziel der Reform ist vor allem, mehr Menschen, die in Deutschland leben, auch tatsächlich den Zugang zur deutschen Staatsangehörigkeit zu ermöglichen und dafür zu sorgen, dass sie in Deutschland gleichberechtigt leben und mitbestimmen können.
- Die Voraussetzungen für die Einbürgerung aus dem Ausland finden Sie auf der Website des Bundesverwaltungsamtes (BVA), die auch für das Antragsverfahren verantwortlich sind: https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/01-Informationen_E14/01_01_Erm14_was_ist/01_02_Erm14_was_ist_node.html
Wichtig und sicherlich auch eine konkrete Verbesserung für alle Menschen, die vor 1990 mit ausländischem Pass in Deutschland geboren wurden: es gibt keine Beschränkungen mehr für die Mehrstaatigkeit. Das heißt, dass es keine Optionspflicht mehr gibt. Und das heißt auch, dass egal aus welchem Herkunftsland sie sich einbürgern lassen, der alte Pass behalten werden darf. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Und es gilt auch für Menschen, die unter den weiterhin hohen Voraussetzungen die Einbürgerung aus dem Ausland erhalten.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir