Hakan Demir
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Frage von Hueseyin F. •

Einbürgerungsrechte von den personen, die vor 1990 geboren sind?

Mit dem am 27.06.2024 in Deutschland in Kraft getretenen Gesetz gibt es Gerüchte, dass auch Ausländer, die vor 1990 geboren wurden, deutsche Staatsbürger werden können, wenn ein Elternteil zum Zeitpunkt der Geburt einen unbefristeten Wohnsitz hat. Diese Angaben konnte ich aufgrund meiner eingeschränkten Deutschkenntnisse nicht bestätigen.

Haben Sie Kenntnisse darüber?

Wenn dies zutrifft, welchen Weg sollte man einschlagen, um die Staatsbürgerschaft zu erhalten?

MfG

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr F.,

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Die genauen Gerüchte zu Änderungen für Menschen, die vor 1990 geboren wurden, sind mir nicht bekannt. Ich sende Ihnen daher einmal eine generelle Einschätzung dazu, wie sich das Gesetz auf Menschen auswirkt, die vor 1990 in Deutschland geboren wurde. 

Falls die Person aktuell in Deutschland lebt:

Falls die Person aktuell nicht in Deutschland lebt:

Wichtig und sicherlich auch eine konkrete Verbesserung für alle Menschen, die vor 1990 mit ausländischem Pass in Deutschland geboren wurden: es gibt keine Beschränkungen mehr für die Mehrstaatigkeit. Das heißt, dass es keine Optionspflicht mehr gibt. Und das heißt auch, dass egal aus welchem Herkunftsland sie sich einbürgern lassen, der alte Pass behalten werden darf. Dies gilt auch für Deutsche, die im Ausland eine weitere Staatsangehörigkeit annehmen. Und es gilt auch für Menschen, die unter den weiterhin hohen Voraussetzungen die Einbürgerung aus dem Ausland erhalten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

 

https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Staatsangehoerigkeit/Einbuergerung/Ermessen14/Einbuergerung14_node.html

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