Hakan Demir
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SPD
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Frage von Curt N. •

Einbürgerung von pflegenden Familienangehörigen bei Bürgergeldbezug auch weiterhin möglich?

Sehr geehrter Herr Demir,
meine Frau und ich pflegen ein schwerbehindertes Kind (GdB 100) zu Hause. Deshalb können wir nicht in Vollzeit arbeiten und beziehen Bürgergeld (Aufstocker). Aktuell könnten wir eingebürgert werden (der Einbürgerungsprozess läuft schon seit einiger Zeit). Aber laut Entwurf vom Mai 2023 wäre das nach der Reform des Staatsangehörigkeitsrechts nicht mehr möglich. Wurde der Entwurf inzwischen überarbeitet, sodass Menschen wie wir auch weiterhin eingebürgert werden können? Sonst wäre es eine Verschlechterung/Verschärfung des Gesetzes.
Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr N.

herzlichen Dank für Ihre Frage. 

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Wie Sie richtigerweise schreiben, gibt es aktuell jedoch noch unterschiedliche Auffassungen in der Ampel-Koalition zur Frage der Lebensunterhaltssicherung. Die FDP möchte die Ausnahmen von der Lebensunterhaltssicherung enger fassen, die SPD tritt für die Beibehaltung der Ausnahmen ein. Das Thema wird daher weiter verhandelt. Ich setze mich weiterhin dafür ein, dass bei der Lebensunterhaltssicherung keine Verschlechterungen zur aktuellen Rechtslage verabschiedet werden. Ich bin der Überzeugung, dass die aktuelle Regelung, nach der der Lebensunterhalt zwar grundsätzlich gesichert sein muss, bei nicht selbst verschuldetem Leistungsbezug jedoch trotzdem eingebürgert werden kann, eine gute und pragmatische Regelung ist. Sie gibt den Behörden - z.B. in Fällen von pflegenden Angehörigen, aber auch bei unverschuldet arbeitslos gewordenen Personen - den nötigen Spielraum, um im konkreten Fall angemessen zu entscheiden. Wichtig ist mir dabei auch, dass Menschen, die ja ohnehin ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben, nicht durch eine striktere Regelung dauerhaft vom Wahlrecht ausgeschlossen werden. 

Schreibe Sie mir und meinem Team auch gerne eine Mail, wenn Sie mir Ihren Fall für die weiteren Verhandlungen noch genauer schildern möchten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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