Einbürgerung: ist kinderzuschlag schädlich für die einbürgerung?
Hello,
Ich habe eine Frage,ist kinderzuschlag schädlich für die einbürgerung?? Ich bitte um eine Rückmeldung.
Danke
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige muss selbstständig bestritten werden. Das heißt, dass mit dem eigenen Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft für sich und die Familie bezahlt werden kann. Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus.
Es gibt keine bezifferte Mindestverdienstgrenze. Personen, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen. Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Kinderzuschlag, Rente, Arbeitslosengeld I oder BAföG haben keinen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch.
Wenn Sie Fragen zu einem konkreten Einzelfall haben, kann ich Ihnen empfehlen, eine sogenannte "Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer" in Anspruch zu nehmen. Hier finden Sie Beratungsstellen in Ihrer Nähe: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/.
Sonst finden Sie auch auf dieser Seite https://www.einbuergerung.de/fragebogen.php einen Quick Check, ob Sie einbürgerungsberechtigt sind.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir