Einbürgerung bereits nach neuem Recht jetzt beantragen?
Guten Tag Herr Demir,
ist es tatsächlich so, dass die Einbürgerung bereits jetzt beantragt werden kann und im Laufe des Verfahrens, dann nur noch nach dem zu erwartenden neuem Recht geprüft wird? Einige Kommunen/Gemeinden vertreten die Auffassung, dass die Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung entscheidend ist, weswegen das Inkrafttreten des reformierten Staatsangehörigkeitsgesetzes abgewartet werden soll/muss.
Sehr geehrter Herr S.,
danke für Ihre Frage.
Nach meiner Rechtsauffassung gilt die Rechtslage bei Entscheidung Ihres Antrags, nicht bei Antragstellung. Wenn sich also zwischen Ihrer Antragstellung und der Entscheidung die Rechtslage ändert, z.B. die doppelte Staatsangehörigkeit zugelassen wird, dann gilt das auch für Sie.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir