Hakan Demir
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Frage von Emine Y. •

Einbürgerung Antrag als Familie

Derzeit bei einem Antrag auf Miteinbürgerung als Familie, wenn einer der Partner die 8-Jahres-Voraussetzung bereits erfüllt; für den anderen Partner wird ein 4-jähriger Aufenthalt als ausreichend und für die Minderjährigen ein 3-jähriger Aufenthalt als ausreichend angenommen (vgl.: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120 --> Fall 5).

Werden mit dem neuen Gesetzentwurf, da die 8 Aufenthaltsjahre gekürzt werden, auch die Vorausforderungen an den Partnerwohnsitz und Minderjährige reduziert?

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau Y.,

danke für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrfachstaatsangehörigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Zu Ihrer konkreten Frage ist es so, dass die Absenkung der Voraufenthaltszeiten im Rahmen der Miteinbürgerung noch nicht beraten wurden. Diese werden zur Zeit nicht im Gesetz, sondern in den Anwendungshinweisen geregelt – und die Anwendungshinweise werden erst nach Verabschiedung des Gesetzes angepasst. Ich halte es aber für sinnvoll, die Voraufenthaltszeiten im Rahmen der Miteinbürgerung auch abzusenken. Denn der Zweck der Miteinbürgerung ist es ja auch jetzt schon, dass Ehepartner:innen und minderjährige Kinder von verkürzten Fristen profitieren.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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