Einbürgerung
Hallo Hr.Demir,
Ich habe mit 2 Kindern die Einbürgerungzusage im Januar auf 2 Jahre bekommen. Ich muss meine jetzige Staatsangehörigkeit abgeben.Bin seit Juni im Entlassungsprozedur,dauert ca 6 bis 12 Monate.Darf ich nach Inkrafttreten von neuen Gesetz trozdem beide behalten Oder meine alte Staatsbürgerschaft wieder beantragen?
Danke im Voraus
Sehr geehrte Frau I.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Sobald das neue Gesetz in Kraft ist, sollten Sie auch bei laufender Entlassungsprozedur Ihre alte Staatsangehörigkeit behalten können sollen - dafür werde ich mich einsetzen. Sollte Ihre Entlassung vorher abgeschlossen sein, ist auch eine Wiederbeantragung Ihrer alten Staatsangehörigkeit erlaubt. Denn die Mehrstaatigkeit soll nach dem neuen Gesetz in alle Richtungen gelten, egal ob für Menschen, die sich in Deutschland einbürgern lassen, ob für Deutsche, die im Ausland eine andere Staatsangehörigkeit annehmen, oder eben für eingebürgerte Deutsche, die ihre alte Staatsangehörigkeit zurück bekommen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir