Dopplte Staatsbürgerschaft für mich als im Ausland lebender Deutscher
Hallo Herr Demir. Ich lebe seit über 25 Jahren als Deutscher in Sri Lanka und habe hier eine Firma. Mein Residenzvisum habe ich nur aus dem Grund, da ich mit einer sri lankischen Staatsbürgerin verheiratet bin. Unser gemeinsamer Sohn hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
Nach seiner mittleren Reife in Sri Lanka sind er und meine Frau nach Berlin gezogen, damit er dort sein Abitur machen konnte. Er studiert jetzt in Schweden.
Meine Frau lebt nun seit 10 Jahren in Deutschland, hat eine Daueraufenthaltserlaubnis, und hätte damit Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wenn sie jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft annimmt würde sie die sri lankische verlieren und ich würde hier in Sri Lanka mein Residenz Visum verlieren.
Die beste Lösung wäre also, wenn ich neben meiner deutschen Staatsbürgerschaft auch die sri lankische annehmen könnte und meine Frau neben ihrer sri lankischen auch die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen könnte.
Wann wäre das möglich?
Beste Grüße Joachim B.
Lieber Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Die Mehrfachstaatsangehörigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrfachstaatsangehörigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.
Sie können mit dem neuen Gesetz also die Staatsangehörigkeit Sri Lankas annehmen und Ihre Frau die deutsche. So haben wir es auch im Koalitionsvertrag beschlossen.
Bisher hat die FDP noch Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf. Ich stehe dazu aber mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen.
Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium dann im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es derzeit noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit) voraussichtlich im Sommer / Herbst.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir