Hakan Demir
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Frage von Osman A. •

Doppelte Staatsbürgerschaft vor 1996

Hallo Herr Demir, ich bin 1977 in Deutschland geboren und aufgewachsen. Mein Vater hatte zu meiner Jugendzeit für die ganze Familie die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt, die wir dann auch bekommen haben. Des Weiteren haben wir damals schon die türkische Staatsbürgerschaft beantragt und auch erhalten, was alles noch vor dem Jahr 2000 war. Meine Frage bezieht sich jetzt hauptsächlich darauf, ich bin 2011 in die Türkei gezogen und lebe jetzt seit dem hier in der Türkei. Wenn ich jetzt wieder nach Deutschland einreise, werde ich dann als deutscher Staatsbürger angesehen oder ist das so, dass meine Staatsbürgerschaft ohne meines Wissens aufgehoben wurde?
Danke im voraus

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr A.,

danke für Ihre Frage.

Wenn Sie eingebürgert wurden, so besitzen Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Auch wenn Sie langfristig ins Ausland gezogen sind oder Ihr deutscher Pass abgelaufen ist, so verlieren Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit.

Wenden Sie sich aber bei konkreten Nachfragen gerne an eine deutsche Auslandsvertretung in der Türkei. Dort wird Ihnen auch ein neuer deutscher Reisepass ausgestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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