Doppelte Staatsbürgerschaft und Beibehaltungsgenehmigung
Sehr geehrter Herr Demir,
bezüglich der bislang unbeantworteten Anfrage von Christopher B vom 28.3.24 möchte ich nachfragen, ob das BVA eine Generalbeibehaltungsgenehmigung für alle sich in der Bearbeitung befindlichen Anträge auf Beibehaltungsgenehmigung ausstellen kann.
Freundliche Grüsse,
Frank E.
Sehr geehrter Herr E.
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes musste die alte Rechtslage angewendet werden. Was aber an nach meiner Information in vielen Fällen passiert ist, ist eine Zurückstellen von Fällen, in denen die Beibehaltung der bisherigen Staatsangehörigkeit angestrebt wurde. Dies geschah entweder in Absprache mit den Antragsteller:innen oder einfach dadurch, dass Behörden andere Fälle priorisiert haben.
Seit dem 27.06. ist die Rechtslage dann ja ohnehin eindeutig. Die Mehrstaatigkeit gilt für alle - unabhängig davon, ob es sich um laufende Verfahren oder neue Fälle handelt.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir