Doppelte Staatsbürgerschaft - Abschaffung des Beibehaltungsverfahren
Sehr geehrter Herr Demir,
zunächst eimal finde ich es Klass, dass sie uns Bürgern dieses Forum geben, um mit ihnen in Kontakt zu treten!
Ich wende mich mit einer konkreten Frage an Sie und hoffe, dass Sie mir in meinem Verständnis weiterhelfen können.
Konkret geht es um die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetz. (§ 25 Staatsangehörigkeitsgesetz).
Wird es mir als deutscher Staatsbürger erlaubt sein eine weitere Staatsangehörigkeit (in meinem Fall jamaikanisch) anzunehmen?
Wird mit der Reform auch das Beibehaltung Genehmigungsverfahren abgeschafft?
Vielen Dank für die Beantwortung meiner Frage bereits im Voraus.
Mit freundlichen Grüßen,
M. C.
Sehr geehrter Herr C.,
danke für Ihre Frage.
Mit der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes werden Mehrfachstaatsangehörigkeiten ermöglicht. Das gilt in allen Konstellationen. So können Ausländer sich in Deutschland einbürgern lassen und Deutsche im Ausland die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen - ohne die deutsche Staatsbürgerschaft zu verlieren. Die Beibehaltungsgenehmigung wird entsprechend abgeschafft.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir