Hakan Demir
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Frage von Mustafa Kemal U. •

Doppelte Staatsbürgerschaft

Sehr geehrte Herr Demir, ich bin Zeit 1965 in Deutschland und Zeit 2 Jahren bin ich Rentner, habe ich die Möglichkeit doppelte Staatsbürgerschaft zu haben? Ich besitze unbefristeten Aufenthalt Titel.

Mit freundlichen Grüßen
Mustafa Kemal U.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Lieber Herr U.,

vielen Dank für Ihre Anfrage.

Mehrstaatigkeit wird für alle Menschen möglich sein. Ob sich Ausländer:innen in Deutschland einbürgern lassen, ob Deutsche im Ausland den Pass ihrer neuen Heimat annehmen oder ob frühere Optionspflichtige zusätzlich zum deutschen Pass auch noch den Pass des Landes ihrer Eltern annehmen - Deutschland wird die Mehrstaatigkeit in allen Konstellationen ermöglichen. Somit ist es neben dem geläufigen "Doppelpass" auch möglich, weitere Staatsangehörigkeiten zu haben.

Neben den Voraussetzungen zur Einbürgerung wie rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland - wozu auch ein unbefristeter Aufenthaltstitel zählt - , Deutschkenntnisse, Straffreiheit usw. gehört auch die Lebensunterhaltssicherung.

Dabei muss der Lebensunterhalt für sich und unterhaltsberechtigte Familienangehörige selbstständig bestritten werden. Das heißt, dass mit dem eigenen Einkommen Nahrung, Kleidung und eine Unterkunft für sich und die Familie bezahlt werden kann. Das Erfordernis der eigenständigen wirtschaftlichen Sicherung des Lebensunterhalts ist zukunftsgerichtet und setzt eine Prognose durch die zuständige Behörde, ob der Lebensunterhalt auch künftig eigenständig gesichert werden kann, voraus. Leistungen wie zum Beispiel Kindergeld, Arbeitslosengeld I, BAföG oder wie in Ihrem Fall Rente haben keinen negativen Einfluss auf den Einbürgerungsanspruch. Personen, die aber Arbeitslosengeld II, Sozialgeld oder Leistungen für Bildung und Teilhabe beziehen (SGB II) und Personen, die die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfen zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten oder Hilfe in anderen Lebenslagen (SGB XII) beziehen, sind damit von der Einbürgerung ausgeschlossen.

Alle weiteren Kriterien für eine Einbürgerung (Stand jetzt vor der Reform), finden Sie auf der Seite der Integrationsbeauftragten: https://www.integrationsbeauftragte.de/ib-de/ich-moechte-mehr-wissen-ueber/einbuergerung/wann-haben-sie-einen-anspruch-auf-eine-einbuergerung--1865120.

Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten. Einen konkreten Termin, wann die Reform umgesetzt wird, gibt es aber noch nicht. Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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