Hakan Demir
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Frage von Hamide S. •

Doppelte Staatsangehörigkeit: Muss ich meine doppelte Staatsangehörigkeit angeben? Verliert ein Doppelstaatler, in Deuschland lebend, wenn er im Ausland, wo er 2. Staatsbürger ist, seiner Wehrpflicht nachgeht seine deutsche Staatsbürgerschaft?

Hallo,
erst einmal Danke für dieses Portal.
2 Fragen:
- Muss ich meine doppelte Staatsangehörigkeit angeben? Z. B. beim Arbeitgeber, Schule, Uni, Ausländer- bzw. Einwohnermeldeamt ? Mache ich mich strafbar, wenn ich es nicht angebe?

- Verliert ein Doppelstaatler, in Deuschland lebend, wenn er im Ausland, wo er 2. Staatsbürger ist, seiner Wehrpflicht nachgeht seine deutsche Staatsbürgerschaft? Gibt es hier Bestimmungen, die beachtet werden müssen?

Danke nochmals
Gruß
Hamide S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Fragen.

Ihre doppelte Staatsangehörigkeit muss bei den zuständigen Behörden, insbesondere dem Einwohnermeldeamt, angegeben werden. Im privatrechtlichen Umgang (Job-Bewerbung, Miete) sehe ich dazu keine Veranlassung. Bei Hochschulen oder für Stipendien kann die Staatsangehörigkeit wichtig sein - das hängt von den jeweiligen Zulassungskriterien ab, die Sie bei den entsprechenden Einrichtungen erfragen müssten. 

Bei der Wehrpflicht im Ausland müssen weiterhin die gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Sonst kann man die deutsche Staatsangehörigkeit verlieren. Wehrdienst im Ausland oder der Eintritt in die entsprechenden Streitkräfte als Berufssoldat:in führt nicht zum Verlust der Staatsangehörigkeit, wenn der Eintritt vorab vom Bundesverteidigungsministerium genehmigt wird. Für Staaten der EU, der EFTA, der NATO oder der in § 41 der Aufenthaltsverordnung aufgelisteten Staaten (u.a. Israel, Japan, Südkorea) muss keine Genehmigung eingeholt werden, weil der Eintritt in die Streitkräfte immer als erlaubt gilt.

Diese Vorgaben werden durch das neue Gesetz nicht geändert und bleiben bestehen. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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