Doppelte Staatbürgerschaftgesetz: Mögliche Auswirkungen des neuen Gesetzes auf Zusicherung
Sehr geehrter Herr Demir,
da das Gesetz möglicherweise bald in Kraft tritt, stellt sich die Frage, wie man vorgehen sollte, wenn man eine Zusicherung vom Einbürgerungsbüro erhalten hat. Angenommen, diese Zusicherung ist bis Ende 2025 gültig, wäre es nach Inkrafttreten des Gesetzes dann möglich, den Prozess fortzusetzen, ohne die bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen? Wie wäre der Prozess vorgesehen? Erlaubt das Gesetz möglicherweise sogar, die ursprüngliche Nationalität nach Abschluss des Prozesses wiederzuerlangen?
Sehr geehrter Herr O.,
danke für Ihre Nachricht.
Nach neuesten Informationen des Bundesinnenministeriums ist es geplant, dass die Staatsangehörigkeitsreform zu April 2024 in Kraft treten soll.
Wenn Ihre Einbürgerungszusicherung bis Ende 2025 gültig ist, so können Sie sich nach Inkrafttreten 2024 einbürgern lassen. Dabei behalten Sie Ihre alte Staatsangehörigkeit, ohne die deutsche abgeben zu müssen und sind somit Doppelstaatler. Es gilt das derzeit geltende Recht bei Einbürgerung, nicht bei Antragstellung.
Falls Sie sich vorher einbürgern lassen, müssen Sie noch Ihre derzeitige Staatsangehörigkeit aufgeben. Eine Wiedererlangung ist nach Inkrafttreten der Reform dann möglich - sofern Sie die Voraussetzungen des Staates erfüllen. Dann wären Sie ebenfalls Doppelstaatler.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir