Hakan Demir
Hakan Demir
SPD
100 %
933 / 934 Fragen beantwortet
Frage von Mohamed H. •

Doppelbürgerschaft

Sehr geehrte Herr Demir,
Seit 2017 bin ich schon eingebürgert, damals musste ich auf meinen ägyptischen Pass verzichten
mit dem neuen Gesetz kann ich die ägyptische Staatsangehörischkeit beantragen bzw erwerben ohne Gedanken? oder muss ich die Einbürgerungsamt in Stuttgart noch vorher Bescheid geben, dass ich das vorhabe? benötigt man eine Erlaubnis aus dem zuständigen Amt dafür oder nicht?
Liebe Grüße
H.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.

danke für Ihre Frage.

Sie können jetzt bereits einen Antrag auf Einbürgerung in Ägypten stellen. Sie können die ägyptische Staatsangehörigkeit aber erst annehmen, wenn die Reform in Deutschland in Kraft getreten ist. Sonst verlieren Sie die deutsche Staatsangehörigkeit. Die Reform wird zwischen Mai und Juli wahrscheinlich in Kraft treten, ein genaues Datum kann ich Ihnen noch nicht nennen.

Wenn die doppelte Staatsangehörigkeit möglich ist, so müssen Sie keiner Behörde mitteilen, dass Sie eine weitere Staatsangehörigkeit angenommen haben.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

 

Was möchten Sie wissen von:
Hakan Demir
Hakan Demir
SPD