Die doppelte Staatsbürgerschaft ist in meinem Land nicht erlaubt, aber ich möchte die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten, was soll ich tun?
Der Verzicht auf meine ursprüngliche Staatsbürgerschaft wird lange dauern und möglicherweise nicht möglich sein
Sehr geehrter Herr E.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Bereits jetzt ist es so, dass Sie von deutscher Seite Ihre bisherige Staatsangehörigkeit behalten können, wenn Ihr Herkunftsland keine Entlassung vorsieht, die Entlassung regelmäßig verweigert oder die Entlassung von unzumutbaren Bedingungen abhängig gemacht wird. Denn entsprechende Regelungen Ihres Herkunftslandes sollten bei der Einbürgerung nicht zu einem Nachteil für Sie führen.
Zudem setze ich mich in der laufenden Reform des Staatsangehörigkeitsrechts dafür ein, dass die Mehrstaatigkeit für alle - also nicht nur in Ausnahmefällen - erlaubt wird. Dann wird von deutscher Seite gar keine Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit mehr verlangt.
Das sind die Schritte, die von deutscher Seite jetzt schon bzw. nach der Reform möglich sind und für die ich mich sehr einsetze. Wie Ihr Herkunftsland auf eine Einbürgerung in Deutschland reagiert - also ob Sie dann im Einklang von der von Ihnen beschriebenen Rechtslage den Pass in Ihrem Herkunftsland verlieren - kann ich Ihnen leider nicht sagen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir