Die Ampelkoalition hat nicht die Mehrheit im Bundesrat. Sind Sie immer noch ziemlich sicher, dass die Staatsangehörigkeitsreform ohne grosse Änderungen im Sommer umgestetzt wird?
Sehr geehrter Herr Demir,
Sie sagen, dass die Staatsangehörigkeitsreform vorraussichtlich im Sommer umgesetzt wird aber, dass es noch den parlamentarischen Prozess durchlaufen muss. D.h. es muss zuerst vom Bundeskabinett (noch kein Datum festgelegt) beschlossen werden und dann muss das Ganze durch den Bundestag und den Bundestrat.
Die Ampelkoalition hat die Mehrheit im Bundestag aber nicht im Bundesrat und die Opposition ist nicht gerade begeistert von der Staatsangehörigkeitsreform.
Sind Sie immer noch ziemlich sicher, dass die Staatsangehörigkeitsreform ohne grosse Änderungen im Sommer umgestetzt wird?
MfG,
G. R.
Sehr geehrter Herr R.,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Staatsangehörigkeitsreform ist nicht zustimmungsbedürftig durch den Bundesrat. Das heißt, dass der Bundesrat – wie bei allen anderen Gesetzen, die nicht die Verfassung ändern, Auswirkungen auf die Finanzen der Bundesländer haben oder die Verwaltungshoheit der Bundesländer betreffen (und das sind mehr als 60 Prozent aller Gesetze) – „lediglich“ zustimmen muss wie bei den anderen Gesetzen auch. Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Eine Regierungsmehrheit im Bundesrat ist also nicht nötig für die Staatsangehörigkeitsreform.
Die Staatsangehörigkeitsreform soll sehr zeitnah in den parlamentarischen Prozess starten. Einen konkreten Termin, wann die Reform umgesetzt wird, gibt es aber noch nicht. Geplant ist eine Umsetzung voraussichtlich im Sommer. Ab diesem Zeitpunkt wären dann zwei (oder mehrere) Staatsangehörigkeiten möglich, ohne die deutsche zu verlieren. Dann würden auch die verkürzten Fristen gelten. Eine Einbürgerung wäre dann bereits nach fünf Jahren, eine Einbürgerung nach besonderen Integrationsleistungen nach drei Jahren möglich.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir