Deutsche die eine andere Staatsbürgerschaft annehmen, müssen die nach wie vor eine Beibehaltungsurkunde beantragen? Wenn ja, warum?
Sehr geehrter Herr Demir,
Laut neuem Gesetz ( so beschrieben) können Drittstaatsbürger bei Erhalt der deutschen Staatsbürgerschaft ihre originale Staatsbürgerschaft behalten. Warum wird es Deutschen die eine Drittstaatenstaatsbürgerschaft anstreben dies nur durch eine Positiv Beibehaltungsgenemigung erlaubt. Wo ist das Fair?
Sehr geehrte Frau S.,
vielen Dank für Ihre Frage.
Bisher benötigen deutsche Staatsbürger:innen, wenn Sie eine zweite Staatsangehörigkeit annehmen möchten (ausgenommen sind EU-Länder, Schweiz und weitere) eine Beibehaltungsgenehmigung, da eine doppelte Staatsangehörigkeit generell noch nicht vorgesehen ist.
Das wird nun geändert. Die Staatsangehörigkeitsreform ermöglicht doppelte (und mehrfache) Staatsangehörigkeiten. Dies gilt sowohl für Ausländer:innen, die in Deutschland wohnen und die deutsche Staatsangehörigkeit erlangen möchten, als auch für Deutsche im Ausland, die die Staatsangehörigkeit ihrer neuen Heimat annehmen möchten.
Mit der Reform wird die Beibehaltungsgenehmigung abgeschafft und die Mehrfachstaatsangehörigkeit ermöglicht, ohne die alte Staatsbürgerschaft abgeben zu müssen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir