Frage von Hakan Ö. • 03.01.2024
Da meine Einbürgerungszusicherung bis zum 4. Juli 2024 Bestand hat, überlege ich, welche vorbereitenden Schritte sinnvoll wären, falls das neue Gesetz nicht wie geplant im April 2024 umgesetzt wird.
Antwort von Hakan Demir SPD • 03.01.2024
Sehr geehrter Herr
herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.
Ich bin zuversichtlich, dass der Gesetzgebungsprozess so umgesetzt wird, dass ein Inkrafttreten zum 1. April eingehalten werden kann.
Ansonsten würde ich empfehlen, dass Sie einmal direkt mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, ob die Einbürgerungszusicherung noch einmal verlängert werden kann. Ich weiß beispielsweise, dass die Berliner Behörden hier sehr pragmatisch vorgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir