Hakan Demir
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SPD
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Frage von Sam S. •

Bzgl. Staatsbürgerschaftreform und Reisepass. Ist immer noch ein Beweis benoetigt, dass man keine weiteren Staatsbürgerschaften vor dem 27. Juni angenommen hat?

Sehr geehrter Herr Demir,

Laut der deutschen Auslandsvertretung hier ist es immer noch nötig nachzuweisen, dass man vor dem 27. Juni 2024 keine weiteren Staatsbürgerschaften angenommen hat. Ich bin deutscher Staatsbürger, aber habe vor die Staatsbürgerschaft meines Gastlandes in den nächsten Tagen anzunehmen und habe ausdrücklich darauf gewartet, dass das neue Gesetz in Kraft ist bevor ich diesen Schritt gehe. Laut ihrer früheren Antworten sollten solche Dokumente jetzt nicht mehr nötig sein. Da es wahrscheinlich nicht möglich ist diesen Beweis zu erhalten bevor ich die neue Staatsbürgerschaft erhalte, wurde mir nahegelegt, dass ich deswegen die deutsche Staatsbürgerschaft verlieren werde. Sollte nicht eigentlich das Datum der Einbürgerung im Gastland ausschlaggebend sein?

In diesem Zusammenhang wollte ich auch erwähnen, dass die Webseiten der deutschen Botschaften in verschiedenen Ländern sehr unterschiedliche Informationen darüber enthalten.

Mit freundlichen Grüssen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr. S.

herzlichen Dank für Ihre Zuschrift.

Mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes am 27.06. entfallen alle Rechtsgrundlagen, die bei Annahme einer weiteren Staatsangehörigkeit den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit nach sich ziehen würden. Dafür hat sich die SPD in den Verhandlungen von Beginn an eingesetzt - denn nicht nur zugewanderte Pesonen in Deutschland, sondern auch im Ausland lebende Deutsche können Verbindungen zu mehr als einem Staat haben und sollten dies auch in ihren Staatsbürgerschaften abbilden können. 

Falls Sie im Kontakt mit einer deutschen Auslandsvertretung eine anderslautende Information erhalten, schreiben Sie mir und meinem Team gerne eine E-Mail.

Mit freundlichen Grüßen 

Hakan Demir 

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