Bzgl. Beibehaltungsgenehmigung bei Antrag zu zweiter Staatsbürgerschaft
Lieber Herr Demir,
darf man einen Antrag auf die zweite Staatsbürgerschaft bereits jetzt stellen, aber mit der Annahme abwarten, bis das Gesetzt in Deutschland durch ist? Also beantragen aber noch nicht annehmen/erwerben, bis die Zustimmung des Bundestags erfolgt ist? Oder muss man auf die Zustimmung des Bundestags warten bevor man überhaupt einen Antrag im zweiten Land stellen kann?
In dem Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts heißt es:
„Mit der Aufhebung des § 25 wird der gesetzliche Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei einem auf Antrag erfolgenden Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit abgeschafft. Damit entfällt zugleich die Genehmigung zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit (Beibehaltungsgenehmigung), mit der auf Antrag im begründeten Einzelfall der Verlust abgewendet werden konnte.“
Herzlichen Dank und viele Grüße
Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre Frage.
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist. Das wird höchstwahrscheinlich laut Angaben aus dem Bundesinnenministerium im April 2024 der Fall sein.
Entsprechend werden auch die Beibehaltungsgenehmigungen entfallen, da die doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt wird.
Ihnen alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir