Hakan Demir
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Frage von Ekaterina S. •

Aus welchem Grund dauert die Erstellung der Urschrift des Staatsangehörigkeitsgesetzes über 1 Monat? Gibt es die Möglichkeiten für die Abgeordneten, eine Anfrage ans Kanzleramt zu stellen?

Sehr geehrter Herr Demir, wie Sie sicher bemerkt haben, warten Millionen Menschen in Deutschland auf das neue StAG. Leider scheitert es bis jetzt an nicht nachvollziehbarer Bürokratie. Mit großem Entsetzen habe ich heute erfahren, dass nicht mal die Urschrift des Gesetzes dem Bundespräsidenten vorliegt. Das Gesetz wurde Anfang Februar im Bundesrat verabschiedet, 1 Monat für die Urschrift wäre sicher im Mittelalter ein gutes Ergebnis, aber nicht im 21. Jahrhundert. Hätten Sie vielleicht die Möglichkeit, im Bundeskanzleramt nachzufragen? Vielen lieben Dank!

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ja viele Menschen gerade bewegt. 

Wie sie richtigerweise schreiben, ist das Gesetz dem Bundespräsidenten noch nicht vorgelegt worden. Nach der Billigung durch den Bundesrat musste - wie bei jedem Gesetz - durch das Bundesamt für Justiz erst die finale, redaktionell bearbeitete Fassung des Gesetzes erstellt werden. Dies hat noch etwas Zeit in Anspruch genommen - verfassungsrechtliche Bedenken oder andere Hinderungsgründe gibt es aber nicht. Die finale, unterschriftsreife Fassung des Gesetzes ist jetzt aber fertiggestellt und die Unterschrift der zuständigen Mitglieder der Bundesregierung sowie durch den Bundespräsidenten wird zeitnah erfolgen.

Die an der Gesetzgebung beteiligten Abgeordneten sind natürlich regelmäßig mit der Bundesregierung zum aktuellen Stand im Austausch. Eine sorgfältige Prüfung und Fertigstellung ist aber ein wichtiger und notwendiger Teil der Gesetzgebung, der für das Funktionieren der Rechtsordnung notwendig ist, auch wenn man sich persönlich wünscht, dass so ein wichtiges Gesetz nach den harten Debatten in Bundestag und Bundesrat so schnell wie möglich gilt. 

Das Inkrafttreten erfolgt dann 3 Monate nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt. Dies ist vorgesehen, um den Behörden ausreichend Vorbereitung auf die Umsetzung dieser zum Glück sehr weitreichenden Reform zu geben.

Noch ein paar Worte zum Abschluss: wir befinden uns auf den letzten Metern einer Reform, die unser Land ein Stück gerechter und demokratischer machen wird. Hunderttausende Menschen, die seit Jahren in Deutschland leben, werden durch das Gesetz endlich gleichberechtigt Teil dieser Gesellschaft - und sie werden erstmalig demokratisch mitentscheiden können. Dazu ist es wichtig, dass in ganz Deutschland das Gesetz durch gut vorbereitete, gut ausgestattete und zunehmend digitalisierte Verwaltungen umgesetzt wird. Ich werde dies weiter eng begleiten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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