Hakan Demir
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SPD
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Frage von Sevilay A. •

Aufgrund einiger Einwände wird der endgültige Gesetzesentwurf nicht vorbereitet und immer verschoben. Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit, dass das neue StaG bis Oktober in Kraft tritt?

Sehr geehrter Herr Demir,
vielen Dank, dass Sie die Geduld haben für alle Fragen, die gestellt werden, zu beantworten.
Ich habe letzes Jahr im Juli 2002 einen Antrag auf Einbürgerung gestellt. Ich habe mich mit der Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt. Die Behörde könnte mir eigentlich eine Einbürgerungszusicherung zuschicken. Da ich aber die doppelte Staatsangehörigkeit erlangen möchte, haben wir uns geeinigt 5-6 Monate abzuwarten, bis das neue StaG in Kraft tritt. Ich weiss, dass es kein konkretes Datum gibt. Aber ich wollte von Ihnen wissen, wie wahrscheinlich es ist, dass das neue StaG bis Oktober 2023 in Kraft tritt?
Was würden Sie mir vorschlagen? Abwarten bis das neue StaG kommt oder mit Einbürgerungszusicherung fortfahren?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung im Voraus.

Mit freundlichen Grüssen
S. A.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau A.,

vielen Dank für Ihre Frage und die netten Worte.

Bisher hat die FDP noch Vorbehalte gegenüber einigen Punkten bei der Staatsangehörigkeitsreform eingereicht. Deswegen gibt es noch keinen geeinten Referentenentwurf. Ich stehe dazu aber mit meinen Kolleg:innen aus der Ampel-Koalition im engen Austausch und bin zuversichtlich, dass wir zügig weiter vorankommen.

Zunächst muss der Referentenentwurf aus dem Innenministerium dann im Bundeskabinett beschlossen werden, dafür gibt es derzeit noch kein konkretes Datum. Danach gelangt der Referentenentwurf in den parlamentarischen Prozess. Geplant ist eine Umsetzung der Staatsangehörigkeitsreform (und damit auch Einführung der Mehrfachstaatsangehörigkeit) voraussichtlich im Herbst.

Ich kann Ihnen noch kein konkretes Datum nennen, ab wann die Reform umgesetzt sein wird. Und ich kann und darf Sie rechtlich nicht beraten. Wenn Sie aber definitiv beide Staatsangehörigkeiten haben möchten, sollten Sie auf ganz Nummer sicher gehen und wie von Ihrer Ausländerbehörde vorgeschlagen, noch ein paar Monate warten und den Prozess damit momentan temporär ruhen lassen.

Die Einbürgerungszusicherung gilt in der Regel für zwei Jahre, sie kann zudem verlängert werden. Auch wenn Sie also die Einbürgerungszusicherung jetzt erhalten würden, müssten Sie diese nicht sofort zusagen, sondern könnten noch auf die Gesetzesreform warten. Die Entscheidung über die Verleihung der Einbürgerungsurkunde erfolgt dann nach der jeweils gültigen Rechtslage, nicht nach der Rechtslage bei Antragstellung.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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