Hakan Demir
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SPD
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Frage von Vardges G. •

Aufgabe der aktuellen Staatsangehörigkeit

Sehr geehrter Herr Demir,

was passiert mit den Bürgern, welche die Zusicherung zur Einbürgerung bekommen haben und zur Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit aufgefordert werden. Dies ist bei mir der Fall. Ich habe gestern die Zusicherung zum Erhalt der deutschen Staatsangehörigkeit bekommen und müsste "so schnell wie möglich" meine aktuelle Staatsangehörigkeit aufgeben. Dies ist mit viel Kosten und Aufwand verbunden, welches wenig Sinn macht, wenn bis Ende des Jahres das neue Gesetz rauskommen sollte. Was würden Sie empfehlen zu machen? Nachdem das Gesetz verabschiedet wird, würden die Bürger mit Zusicherung automatisch die Deutsche bekommen oder müssen sie erneut das Einbürgerungsverfahren durchlaufen?

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.

Einbürgerungszusicherungen gelten in der Regel 2 Jahre. Da Sie nach dem neuen Gesetz nicht mehr zur Aufgabe der zweiten Staatsangehörigkeit verpflichtet wären, wird damit auch in Ihrem Fall die Pflicht zur Niederlegung entfallen. Ich würde Ihnen daher empfehlen, dass Sie mit Ihrer Behörde in Kontakt treten, um abzuklären, für wie lange Ihre Zusicherung ausgestellt wurde und wie Sie nach der Gesetzesänderung verfahren, um auf Basis der Zusicherung ohne Niederlegung Ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit die Einbürgerungsurkunde zu erhalten. 

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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