Hakan Demir
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Frage von Daniela S. •

Aufenthaltszeit als Au-Pair/Azubi für die Einbürgerung angerechnet?

Sehr geehrter Herr Demir,

ich hoffe, Sie können mir bei meiner Einbürgerungsfrage helfen. Ich war 12 Monate als Au Pair tätig, hatte eine 2-monatige Übergangszeit vor Beginn meiner Berufsausbildung als Bauzeichnerin. Diese Ausbildung konnte ich auf 2,5 Jahre verkürzen und im Februar erfolgreich abschließen, woraufhin ich eine Urkunde erhalten habe. Seitdem arbeite ich als Bauzeichnerin.

Insgesamt habe ich 47 Monate in Deutschland gelebt. Laut Ausländerbehörde München wird die Aufenthaltszeit als Au Pair und Auszubildende nicht für die Einbürgerung angerechnet. Wird sich dies mit dem neuen Gesetz ändern? Aktuell wird die Aufenthaltszeit als Azubi in vielen Bundesländern angerechnet, jedoch offenbar nicht in Bayern. Hätte das neue Gesetz einen Einfluss darauf? Falls ja, wären die Aufenthaltszeiten als Au-Pair/Azubi zur Hälfte oder vollständig angerechnet?

Vielen Dank im Voraus!

Mit freundlichen Grüßen
Daniela S.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau d. S. S.,

danke für Ihre Frage.

Mein Stand ist auch, dass (fast) alle Bundesländer (bis auf Bayern) Ausbildungszeiten als Voraufenthaltszeiten anrechnen. Das ist tatsächlich so möglich, da die Auslegung des rechtmäßigen Aufenthalts bei den Ländern liegt und Bayern dies anscheinend anders interpretiert als andere Bundesländer.

Mit der Staatsangehörigkeitsreform ändern wir keine Aufenthaltstitel, sodass es in Bayern wahrscheinlich auch zu keinen Änderungen kommen wird.

Ich würde Ihnen empfehlen, sich mit der Migrationsberatung in Ihrer Kommune zu besprechen und auf die Auslegung des Gesetzes in den anderen Bundesländern hinzuweisen.

Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und alles Gute bei der Einbürgerung.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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