Aufenthaltstitel 16g
Sehr Here Demir,
Es ist geplant, dass die Ausbildungsduldung durch den Aufenthaltstitel 16g ersetzt wird.
Eine der Voraussetzungen ist aber, dass man mindestens 926 Euro netto verdient und seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.
Wissend, dass die meisten Handwerksausbildungen in brutto nicht so viel bringen und man mit dem Aufenthaltstitel keinen Minijob ausüben darf.
Mit den auferlegten Kriterien werden geduldete Menschen in der Ausbildung die Kriterien erfüllen können?
Sehr geehrter Herr D.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Sie sprechen einen relevanten Punkt an: die Schwelle zur Sicherung des Lebensunterhalts sollte geduldeten Auszubildenden nicht den Weg in einen Aufenthaltstitel versperren.
Falls Sie Fallkonstellationen haben, in denen die Lebensunterhaltssicherung den Aufenthaltstitel für Geduldete nach §16g gefährdet, schreiben Sie mir und meinem Team sehr gerne eine Mail. Ich werde dem Thema weiterhin mit der Bundesregierung nachgehen.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir