Hakan Demir
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SPD
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Frage von Muhammed H. •

Aufenthalt 16g Abs.8

Sehr geehrter Herr Demir,

Wird es mit einer neuen Aufenthaltserlaubnis für ausreisepflichtige mit abgeschlossene Berufsausbildung 16g Abs.8 (früher 19d abs. 1) ab dem 01.01.2024 möglich sein, nach 3 Jahren eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten? Sie haben meine Frage zur Ausbildungsduldung bereits beantwortet, dass diese nicht für Einbürgerung angerechnet wird, daher frage ich mich, ob wir auf eine Niederlassungserlaubnis hoffen können, da diese Regeln für Fachkräfte gelten.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr H.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Ich setze mich für die generelle Absenkung der Voraufenthaltszeit für die Niederlassungserlaubnis auf 3 Jahre ein. Dieses Ziel ist auch im Koalitionsvertrag vereinbart, aktuell aber noch nicht terminiert. Bei den Änderungen zur beschleunigten Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte (§18c Aufenthaltsgesetz) bzw. der beschleunigten Niederlassungserlaubnis mit Blauer Karte EU wurden keine neuen Titel aufgenommen. 

Für die weitere politische Arbeit zum Bleiberecht für Geduldete schreiben Sie mir und meinem Team gerne eine Mail zu Ihrem Fall.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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