Hakan Demir
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SPD
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Frage von Derya G. •

Anspruchseinbürgerung Hausfrau ohne eigenes Einkommen. Kein Bezug von Bürgergeld oder anderen Sozialleistungen

Sehr geehrter Herr Demir,

"eigenständige Sicherung des Lebensunterhalts"

Ich bin Hausfrau (ein Kind 17 Jahre alt) und habe kein eigenes Einkommen - beziehe (und habe nie) Bürgergeld bezogen, da mein Mann gutes Einkommen hat. Alle anderen Voraussetzungen der Einbürgerung erfülle ich. Habe ich eine Chance eingebürgert zu werden trotzdem ich nich erwerbstätig bin?

Vielen Dank und liebe Grüße

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau G.,

herzlichen Dank für Ihre Frage.

Auch nach dem neuen Gesetz ist es so, dass Einbürgerungen im Rahmen der Lebensunterhaltssicherung nur ausgeschlossen sind, wenn Sie Leistungen nach dem zweiten oder zwölften Sozialgesetzbuch beziehen. (in der Regel "Bürgergeld")

Wenn dies bei Ihnen nicht der Fall ist, weil Ihr Ehemann den Lebensunterhalt für die Familie sichert, dann liegt hier auch weiterhin kein Ausschlussgrund vor, weil Sie selbst nicht arbeiten. 

Details zu Ihrer persönlichen Situation besprechen Sie am besten mit Ihrer zuständigen Behörde vor Ort oder mit einer ortskundigen Migrationsberatung für Erwachsene (hier können Sie suchen, welche Beratungsstellen es in Ihrer Nähe gibt: https://bamf-navi.bamf.de/de/Themen/Migrationsberatung/).

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir 

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