Hakan Demir
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SPD
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Frage von Mohamed K. •

Anspruch auf Elterngeld

Sehr geehrter Herr Demir,
ich bin verheiratet, und meine Frau und ich nehmen dieses Jahr das Elterngeld 12 Monate in Anspruch, da wir darauf Anspruch haben. Allerdings haben wir unser Einkommen dieses Jahr voraussichtlich auf etwa 350.000 Euro pro Jahr erhöht und dadurch die Grenze von 300.000 Euro überschritten. Nun frage ich mich, ob wir das Elterngeld im nächsten Jahr zurückzahlen müssen oder ob der Elterngeld-Anspruch auf das Einkommen des letzten Jahres basiert, als wir deutlich unter der 300.000-Euro-Grenze lagen?"

Mit freundlichen Grüßen
Mohamed K.

Hakan Demir
Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr K.,

danke für Ihre Frage.

Zunächst ist es ja noch nicht beschlossen, dass die Bezugsgrenze bei dem Elterngeld gesenkt wird. Eine genau Regelung, bzw. ab wann diese gelten wird, kann ich Ihnen somit noch nicht mitteilen. Den Bundeshaushalt beschließen wir erst in der letzten Novemberwoche.

Für Fragen zu Ihrem konkreten Fall würde ich Sie auch bitten, eine Sozialberatungs-/ Elterngeldberatungsstelle aufzusuchen, um die genauen Details zu klären.

Ihnen alles Gute.

Mit freundlichen Grüßen

Hakan Demir

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