Andern sich beim neuen Staatsangehörigkeitsgesetz auch die Fristen für verheiratete? Aktuell sind es zwei Jahre verheiratet aber drei Jahre in Deutschland leben, wir lebten vorher in Portugal
Sehr geehrter Herr Demir,
Sehr geehrter Herr S.,
herzlichen Dank für Ihre Frage.
Als zuständiger Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für das Staatsangehörigkeitsrecht setze ich mich dafür ein, dass der Zugang zur Staatsangehörigkeit deutlich erleichtert wird. Zentrale Bausteine sind dabei die generelle Ermöglichung der Mehrstaatigkeit und die Absenkung der Fristen für die Einbürgerung und für den Erwerb der Staatsangehörigkeit für in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern.
Für die Voraufenthaltszeiten von Ehepartner:innen sind aktuell keine Verkürzungen geplant. Verheiratete profitieren aktuell schon davon, dass sie bei Erfüllung der regulären Voraussetzungen schneller eingebürgert werden können als Menschen, die nicht mit Deutschen verheiratet sind. Auch nach der Reform wird es so sein, dass grundsätzlich die Einbürgerung nach drei Jahren nur bei sogenannten „besonderen Integrationsleistungen“ möglich ist, Ehepartner:innen sich aber immer nach drei Jahren einbürgern lassen können und somit bessergestellt werden.
Noch ein abschließender Punkt: Um den Nachzug von Ehepartner:innen nach Deutschland zu erleichtern, werden wir im Laufe des Jahres die Pflicht zum Nachweis eines A1-Sprachzertifikats abschaffen – die deutsche Sprache kann dann in Deutschland gelernt werden, was ohnehin effizienter ist. Auch dies ist aus meiner Sicht ein wichtiges Vorhaben, um das Zusammenleben von Ehepartner:innen nicht durch aufenthaltsrechtliche Hürden zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir