Abschaffung oder Reform des Art. 12a GG?
Sehr geehrter Herr Demir,
da sich die aktuelle Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag auf Seite 114 selbst zu einer Gleichstellung von Männern und Frauen verpflichtet hat, möchte ich mich bei Ihnen erkundigen, wann seitens der Regierungsfraktionen oder der Bundesregierung ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Änderung des Art. 12a GG zu erwarten ist. Die alleinige Möglichkeit Männer zum Wehrdienst verpflichten zu können, ist mit dem Ziel der Koalition nicht vereinbar. Eine erforderliche 2/3 Mehrheit für eine entsprechende Änderung wird es mit der Unterstützung der Linkspartei und der Unionsparteien geben.
Die gegenwärtige Aussetzung der Wehrpflicht ist dabei nicht ausreichend, um die Gleichstellung sicherzustellen, da diese selbstverständlich wieder in Kraft gesetzt werden kann. Eine Änderung oder Abschaffung des Art. 12a GG ist damit zur Zweckerreichung der Gleichstellung unerlässlich.
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr D.,
danke für Ihre Frage.
Die Wehrpflicht für Männer hat der Bundestag 2011 ausgesetzt. Stattdessen wurde der freiwillige Wehrdienst für Männer und Frauen eingeführt.
Das Ende der Dienstpflicht gilt jedoch - wie Sie richtig sagen - ausschließlich in Friedenszeiten, im Spannungs- oder Verteidigungsfall kann sie wieder aktiviert werden. Deshalb bleibt Artikel 12a des Grundgesetztes, nachdem jeder männliche deutsche Staatsbürger „vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in den Streitkräften, im Bundesgrenzschutz oder in einem Zivilschutzverband verpflichtet werden“ kann, unangetastet.
Falls es zu einem Verteidigungsfall kommen sollte, kann dieser Passus mit 2/3-Mehrheit geändert werden, um auch Frauen zu verpflichten. Da es derzeit aber keine Notwendigkeit einer Grundgesetzänderung gibt, da wir uns nicht im Verteidigungsfall befinden und auch die Wehrpflicht ausgesetzt ist, bedarf es dieser Handlung zum jetzigen Zeitpunkt nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Hakan Demir