
(...) Zukünftig soll bereits ein Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Klage des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof auslösen können, falls die Abgeordneten der Meinung sind, die EU verstoße mit einem entworfenen Rechtsakt gegen das Subsidiaritätsprinzip. Durch diese Verfassungsänderung werden die parlamentarischen Rechte des Bundestages gestärkt, nicht geschwächt. (...)