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Frage von David H. •

Frage an Gustav Herzog von David H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Guten Tag Herr Herzog,
ich hätte eine Frage an sie und zwar:

Was halten Sie von der uns noch bevorstehenden Änderung des Art. 23 des GG?
Meiner Meinung nach ist sowas nicht tragbar. Da dann durch den Lissabonner Vertrag (dieser Vertrag ist nicht nur in meinen sondern auch in Augen von EU Abgeordneten das neue ERMÄCHTIGUNGSGESETZ Quelle: http://de.youtube.com/watch?v=QVeMBNB0cII&feature=related ab der 5ten Minute wird es interessant, aber bitte komplett schauen) unsere "Verfassung" ausgehebelt wird, das finde ich nicht nur undemokratisch, sondern KRIMINELL. Ich hoffe Sie werden einer der Wenigen sein, die versuchen dieses Monster Namens EU aufzuhalten.
Denn diese Leute, die dann über unser Leben entscheiden werden, sind NICHT vom EUROPÄISCHEM VOLK gewählt (dazu brauch ich kein Link zu geben das wissen Sie, oder durfte das VOLK den EU Präsidenten wählen? Antwort: NEIN ) und diejenigen die wir wählen haben dann ja nichts zu sagen (ich bitte sie 80% der Gesetzte werden im EU Parlament beschlossen, wir sagen nur ja und Amen. Dazu braucht man keinen Link, wenn man den Lissabonner Vertrag liest, weiß man sowas, und ja ich hab ihn schon fast komplett durch)...

Mit freundlichen Grüßen

David Hizriev

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr Hizriev,

vielen Dank für Ihre Frage nach meiner Auffassung zur geplanten Änderung des Artikels 23 GG.

Seit der letzten Anpassung der EU-Verträge in Nizza im Jahr 2001 sind zwölf Staaten der EU beigetreten. Die EU hat sich dadurch von 15 auf 27 fast verdoppelt. Ein effektives und effizientes Handeln wurde der EU dadurch erschwert. Es ist leicht verständlich, dass 15 Staaten Entscheidungen einfacher treffen können als 27 Staaten. Zumal die EU vor allem aufgrund des Beitritts der zehn ost- und mitteleuropäischen Staaten heute heterogener ist als noch vor vier Jahren.

Vor diesem Hintergrund bringt der Vertrag von Lissabon der Europäischen Union mehr Handlungsfähigkeit, mehr Demokratie und - wenn auch nicht im Vertragstext - mehr Transparenz. Die Grundrechtecharta wird rechtsverbindlich, das Europäische Parlament (EP) wird in der Gesetzgebung gleichberechtigt und die nationalen Parlamente bekommen eine eigenständige Rolle in Subsidiaritätsfragen.

Aufgrund dieser Stärkung nationaler Parlamente sieht das Begleitgesetz zur Ratifizierung des Vertrages von Lissabon, das dem Bundestag vorliegt, eine Änderung von Artikel 23 Grundgesetz vor. Durch diese Verfassungsänderung wird das Recht des Bundestages zur Subsidiarität gestärkt.
Zukünftig soll bereits ein Viertel der Mitglieder des Bundestages eine Klage des Parlaments vor dem Europäischen Gerichtshof auslösen können, falls die Abgeordneten der Meinung sind, die EU verstoße mit einem entworfenen Rechtsakt gegen das Subsidiaritätsprinzip. Durch diese Verfassungsänderung werden die parlamentarischen Rechte des Bundestages gestärkt, nicht geschwächt.

Somit teile ich nicht Ihre Bedenken zur Änderung des Grundgesetzes und finde es persönlich sehr bedauerlich, dass Sie die geplante Verfassungsänderung mit dem Ermächtigungsgesetz vergleichen- im Lichte der Gräueltaten, die die nationalsozialistische Diktatur zu verantworten hat, ist Ihr Vergleich mehr als unangemessen und trägt nicht zur notwendigen Sachlichkeit in der Diskussion bei.

Mit freundlichen Grüßen
Gustav Herzog, MdB