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Gustav Herzog
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Frage von Gerhard R. •

Frage an Gustav Herzog von Gerhard R. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Herzog,

warum muß ein Arbeitnehmer mit zwei gesunden Händen und klarem Verstand, zum Sozialamt gehen und einen Lohnausgleich beantragen?
Wo der eigentlich bedürftige doch dessen Arbeitgeber ist.

Also wäre es doch logisch wenn der Arbeitgeber beim zuständigen Finanzamt seine Ertragssituation darlegen müßte. Dort würde dann geprüft in wie weit eine Bedürftigkeit vorliegt.
Von Interesse wären z. B. Immobilienwerte, Vermögenssituation, Höhe der Privatentnahmen , Partnereinkünfte evtl. Firmenverflechtungen u.s.w.
Nach dem Prinzip des „ Förderns und Forderns“ würde über eine Zuzahlung entschieden.

Vorteile:
1) Es würden Mitnahmeeffekte weitgehend vermieden. (Welcher Unternehmer läßt vor dem Fiskus schon gern die Hosen runter?)
2) Das Selbstwertgefühl des Arbeitnehmers würde gestärkt, weil er seinen kompletten, dann auskömmlichen Lohn von seinem Unternehmen erhält.

In wie weit ist ein solcher Vorschlag abwegig oder wäre er vorstellbar?
War dieser Gedanke in der Mindest.-Kombilohndebatte schon jemals ein Thema?

Mit freundlichen Grüßen
G.Ratka

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Ratka,

vielen Dank für Ihre Frage vom 22.12.07, die ich erst nach den Feiertagen beantworten konnte.

Nach meiner Kenntnis ist die Frage nach einer Bezuschussung des Arbeitgebers bisher nur im Zusammenhang mit den Kombi-Lohn- Modellen diskutiert worden.. Allerdings gingen Union und FDP nie davon aus, dass der Arbeitgeber den Nachweis führen muss, dass er "bedürftig" ist.

Zuschüsse über den Arbeitgeber werden aktuell in bestimmten Fällen der Arbeitsförderung und Eingliederungsmaßnahmen gezahlt.

Ich bin allerdings der Auffassung, dass darüber hinaus der Branchentarif oder ein gesetzlicher Mindestlohn das richtige Instrument ist. Dafür kämpfen wir Sozialdemokraten.

Mit freundlichen Grüßen nach Föckelberg

Gustav Herzog, MdB