(...) Ziel der FDP ist und war die Gleichstellung aller kindererziehenden Elternteile, um allen Kindern die gleichen Betreuungs- und Versorgungsleistungen zukommen zu lassen und zwar unabhängig von der Ausgestaltung der Verbindung ihrer Eltern. Insofern setzt sich die FDP insbesondere auch dafür ein, dass bei der Rangfolge der Unterhaltsansprüche auf dem zweiten Rang alle kinderbetreuenden Elternteile unabhängig von ihrem Familienstand, Ehegatten in noch bestehender Ehe und Ehegatten, die nach langer Ehe geschieden wurden, zu finden sind und nicht, wie von der Bundesregierung in dem Gesetzentwurf vorgeschlagen, der zweite Rang allein Ehegatten, die Kinder betreuen und Ehegatten bei einer Ehe von langer Dauer vorbehalten ist (wobei sowohl geschiedene Ehen als auch bestehende Ehen hiervon umfasst sind). (...)