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Frage von Michel D. •

Frage an Guido Westerwelle von Michel D. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

immer wieder höre ich aus meinem Bekanntenkreis von Fällen, in denen Bafoeg-Empfänger oder ehemalige Bafoeg-Empfänger, offenbar nach einer erneuten Überprüfung, neue Bescheide für Bewilligungszeiträume erhalten, die schon mehrere Jahre zurückliegen. Dabei werden z.T. erhebliche Geldsummen zurückgefordert, bzw. das noch zu erhaltende Bafoeg wird mit diesen Summen verrechnet.

Aus eigener Erfahrung sowie anhand der Berichte aus meinem Bekanntenkreis kann ich sagen, dass die Bewilligung von Fördermitteln alles andere als durchschaubar ist und zu einem nicht geringen Teil vom Zufall bzw. vom guten Willen des jeweiligen Sachbearbeiters abhängt. Mir ist ein Fall bekannt, in dem der alljährlich bis ins Detail identisch ausgefüllte Bafoeg-Antrag jedes Jahr eine andere Förderungssumme ergab.

Daher drängt sich mir die Vermutung auf, dass die Bafoeg-Ämter die Prüfung der Anträge recht nachlässig vornehmen, während die (vermutlich stichprobenartigen) Überprüfungen gewissenhaft durchgeführt werden.

Dabei entsteht eine Rechtsunsicherheit bei der finanziellen Versorgung, die gerade diejenigen betrifft, die wenig haben und die die zukünftigen Führungspersonen unserer Gesellschaft sind, die Studenten. Man stelle sich einen Studenten vor, dessen einzige Einnahmequelle das Bafoeg ist, der plötzlich z.B. einen zuviel gezahlten Satz von 25€/Monat über die letzten vier Jahre zurückzahlen muss bzw. mit seiner aktuellen Förderung verrechnet bekommt. Nach meiner Rechnung stünde diese (fiktive) Person zwei bis drei Monate ohne Einkommen da.

Wie stehen Sie zur Problematik der laxen Vergabe, aber strengen und vor allem späten Kontrolle, bei der Bafoeg-Vergabe und, falls sie es so sehen wie ich, was gedenken sie gegen diesen Missstand zu tun?

Vielen Dank für Ihre Zeit und Aufmerksamkeit und freundliche Grüße,

Michel Degener

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Degener,

haben Sie vielen Dank für Ihre email vom 6. Juni 2007. Herr Dr. Westerwelle hat mich gebeten, Ihnen zu antworten.

Bei erster Betrachtung besteht hier in der Tat ein Widerspruch. Der löst sich aber relativ schnell auf, wenn man die Berechnungsrichtlinien genauer kennt. Insofern kann auf Ihre Frage, ob es sich hier um eine "laxe Vergabe" handelt, nicht mit einem klaren JA oder NEIN geantwortet werden. Entscheidend ist immer der konkrete Fall! Und genau nur am konkreten Fall kann man der Sache auch wirklich auf den Grund gehen. Richtig ist, dass es in jüngster Zeit Überprüfungen zum BAföG-Bezug gab. Hierbei sind einige Betrügereien seitens der Studierenden aufgedeckt worden, die zu teilweise erheblichen Rückzahlungen führten.

Bei der Beurteilung der Fälle muss man jedoch wissen, dass die Bemessung des "elternabhängigen" BAföG sich nach dem Einkommen der Eltern (oder den Unterhaltsverpflichteten des Lebenspartners oder des Ehegatten) richtet. Zur Ermittlung wird die Steuererklärung dieser Personen zwei Jahre vor Erstantragstellung herangezogen. Zeigt sich im Verlauf des BAföG-Bezuges jedoch, dass sich die Einkommensverhältnisse im tatsächlichen Bezugsjahr deutlich verbessert haben oder der Antragsteller selbst ein Einkommen aus studentischer Nebentätigkeit erzielt, erfolgt eine Rückforderung des überzahlten Betrages.

Um die Entscheidung über einen berechtigten BAföG-Antrag selbst treffen zu können, hat das BMBF auf seiner Homepage einen "BAföG-Rechner" eingerichtet. Hier kann man jederzeit konkret seinen BAföG-Anspruch berechnen.

Mit freundlichen Grüßen

Martin Biesel
Leiter des Büros des
Vorsitzenden der FDP-Bundestagsfraktion