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Frage von Tobias N. •

Frage an Guido Westerwelle von Tobias N. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Westerwelle,

wie stehen Sie zu dem Gesetzesvorschlag, die Rechtsberatung auch für Nichtjuristen zu öffnen?

Mit freundlichen Grüßen

Tobias Neumann

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Neumann,

haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail zur Reform des Rechtsberatungsgesetzes vom 3. Juni 2007.

Die FDP-Bundestagsfraktion erkennt an, dass eine grundlegende Reform des Rechtsberatungsgesetzes grundsätzlich notwendig ist, um das Gesetz den Deregulierungsbestrebungen der Europäischen Kommission im Bereich des freien Dienstleistungsverkehrs und an die geänderten gesellschaftlichen Bedürfnisse anzupassen. Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt daher, dass der Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums für ein Rechtsdienstleistungsgesetz sicherstellt, das die qualifizierte und professionelle Rechtsberatung erhalten bleibt. Es ist richtig, auch künftig daran festzuhalten, dass die Vertretung von Mandanten vor Gericht nur durch Rechtsanwälte erfolgen darf. Zu begrüßen ist auch, dass die unentgeltliche und karitative Rechtsberatung ebenfalls Volljuristen vorbehalten bleibt.

Der Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages hat vor wenigen Wochen eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Einige wenige Punkte wurden dabei von den Sachverständigen nach wie vor als kritikwürdig dargestellt. Im Ergebnis bin ich aber zuversichtlich, dass es gelingen wird, während des Gesetzgebungsverfahrens noch in einigen Punkten Änderungen vorzunehmen und zu einer einvernehmlichen Lösung zu gelangen. Wir brauchen im Ergebnis ein Gesetz, das die unabhängige und qualifizierte Rechtsberatung im Interesse der Verbraucher sichert und das geeignet ist, auf die gesellschaftlichen Entwicklungen der vergangenen Jahre und den sich wandelnden Rechtsberatungsmarkt angemessen zu reagieren.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Guido Westerwelle, MdB