
(...) Hinsichtlich Ihrer ersten Frage sehe ich dahingehend keinen Handlungsbedarf, da eine „Datensammelwut“ meiner Meinung nach nicht vorliegt. Auch eine Verletzung zahlreicher Grundrechte des Beamten liegt meines Erachtens nicht vor, die Grundrechte werden lediglich eingeschränkt, was aber aufgrund des besonderen Dienstverhältnisses notwendig ist. Jeder, der sich für die Beamtenlaufbahn, ganz gleich in welcher Behörde oder Institution entscheidet, weiß vorab, dass seine Grundrechte in Bezug auf seine Tätigkeit eingeschränkt sein werden. (...)