
Grundsätzlich gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Foto: Maximilian König
Grundsätzlich gilt die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
Die SPD und ich stehen klar zum Koalitionsvertrag und setzen weiter auf eine zeitnahe Umsetzung, damit Ehepaare nicht länger voneinander getrennt leben müssen.
Sobald der Bundespräsident das Gesetz unterschrieben hat, wird es im Bundesgesetzblatt verkündet. Drei Monate später wird es in Kraft treten.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Im Koalitionsvertrag haben wir vereinbart, dass der Sprachnachweis beim Ehegattennachzug auch erst nach der Einreise erbracht werden kann.
Eine Übergangsregelung ist in dem von Ihnen geschilderten Fall nicht erforderlich. Es gilt nämlich immer die Rechtslage zum Zeitpunkt der Einbürgerung.