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Frage von Tilman K. •

Frage an Gudrun Kopp von Tilman K. bezüglich Umwelt

Hallo,

nach Maßgabe dessen, was Sie bisher zur Windenergienutzung äußerten, stehen Sie dieser Energiebereitstellungsform wenig euphorisch gegenüber.

Dies veranlasst mich zu einer Anregung vor dem Hintergrund des §35 Abs.5 Baugesetzbuch (BauGB). Dort heißt es "(....) Für Vorhaben nach Absatz 1 Nr. 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen;(....). Die Baugenehmigungsbehörde soll durch nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise die Einhaltung der Verpflichtung nach Satz 2 (....) sicherstellen. (….)“

Könnten Sie bitte darauf bezugnehmend bei der Bundesregierung wie folgt anfragen:

Wie hoch ist in allen genehmigten Windkraftprojekten der gesamte Anteil der Einzelanlagen (WKA), für die die Genehmigungsbehörden die Einhaltung der Verpflichtung nach §35 Abs.5 Satz 2 BauGB haben sicherstellen lassen?

Welche wesentlichen oder prägnanten Gründe sind bekannt oder wurden ermittelt, warum trotz der "Soll-Bestimmung" des §35 Abs.5 BauGB für den übrigen Anteil der WKA keine Sicherheiten wie v.g. festgelegt wurden?

Welche Arten der Sicherstellung (insbes. Baulast, Bankbürgschaft, Hypothek,...) sind anteilig zu verzeichnen?

Nach welchen Kriterien erfolgte die Berechnung der Rückbaukosten (z.B. 5% der Investitionskosten)?

Zu den vier Fragen bleibt als Hintergrund hinzuzufügen, daß bei einem nennenswerten Anteil von Beteiligungsprospekten für Windkraftfonds die Aufwendung "Rückbaukosten" in den Renditebilanzierungen schon seit vielen Jahren völlig unterdimensioniert sind. Zum Teil sollen sie zudem über die angenommene Gesamtbetriebszeit des Projektes jährlich anteilig angespart werden, wären ergo bei einer frühzeitigen Außerbetriebnahme nicht in ausreichender Höhe verfügbar. Auch das würde in solchen Fällen die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheiten nach Maßgabe des §35 Abs.5 BauGB begründen.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Kluge,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage vom 22. November. Ob ich der Windkraftnutzung mehr oder weniger euphorisch gegenüber stehe, lasse ich jetzt einmal dahingestellt. Mein Punkt ist kein technischer, sondern in erster Linie ein ökonomischer. Ich bin gegen Dauersubventionen und zwar immmer und überall. Deshalb auch im Falle der Windkraftnutzung. Subventionen entsprechen immer einer Anmaßung von Wissen, das schlicht nicht vorliegt.
Was die von Ihnen aufgeworfenen Fragen in Sachen Rückbauverpflichtung für WKA angeht, so halte ich dies eher für eine rechtliche, keine politische Frage. Unstrittig ist, dass die Betreiber dieser Anlagen für den Rückbau Vorsorge zu treffen haben (wie andere Unternehmen auch). Ob sie dies zun, kann ich nicht beurteilen. Das ist aber auch nicht meine Aufgabe. Als Politikerin geht es mir um die politische Fragestellung, ob wir bestimmte Technologien subventionieren sollten oder nicht.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB