Frage an Gudrun Kopp von Simon S. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrte Frau Kopp,
ich habe einige Frage zum Thema Energie und der Problematik natürlicher Monopole bei Strom- und Gasnetzen.
Ich bin kein Freund von Verstaatlichungen oder Enteignungen und halte den Markt für die sinnvollste und effektivste Wirtschaftsform, auch in dem Bereich des Energiesektors.
Angesichts der Tatsache der praktischen Unmöglichkeit von Wettbewerb bei natürlichen Monopolen wie Versorgungsnetzen (nicht in Bezug auf das durchgeleitete Produkt wie Strom oder Gas, bei dem Wettbewerb sehr wohl möglich ist), was ist ihre Meinung zu einer Enteignung der Versorgungsnetze (nicht unbedingt in die Hände des Staates, es wäre z.B. auch die Überführung in die Hände einer e.G. möglich, an der die am Netz angeschlossenen Haushalte/Gewerbebetriebe Genossenschaftsanteile erwerben könnten denkbar, so dass eine Kontrolle durch die Betroffenen und eine Trennung zum Staat und Politikern besteht, sowie private Investitionen in die Netze weiterhin möglich wären)?
Wenn sie dafür wären oder sich entscheiden müssten, würden sie eher eine direkte Verstaatlichung oder eine Überführung in Gemeinwirtschaft mit Hilfe privatrechtliche Formen (z.B. e.G.) bevorzugen?
Wenn sie für eine Überführung in Formen der Gemeinwirtschaft (Art. 15 GG) wären, wie würden sie das Problem der Finanzierung sehen?
Wäre es aus ihrer Sicht denkbar das die Einahmen aus den enteigneten Netzen die Kosten (Zinsen) für evt. Staatsschulden (niedrige Zinsen dank hoher Bonität des Staates) übertreffen?
Zu guter letzt noch eine Frage, die etwas über die Problematik der natürlichen Monopole hinaus geht: Wie ist ihre Position zu einer Sozialisierung der gesamten oder fast gesamten Energiebranche?
Ich danke ihnen im Voraus herzlich für die Beantwortung meiner Fragen zur der sicherlich beschäftigungswürdigen Problematik der Netze als natürlichen Monopole.
Mit herzliche Grüßen
Ihr
Simon Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
lassen Sie mich gleich vorweg klarstellen, dass ich von Sozialisierungen überhaupt nichts halte, weder in der Energiewirtschaft noch sonstwo. Der Staat kann sich hinsichtlich Effizienz und Effektivität nicht mit privaten Unternehmen messen. In der Regel werden in staatlichen Unternehmen lediglich die Interessen der dort Beschäftigten, nicht aber die aller Bürger vertreten.
Was nun die Frage des Umgangs mit den natürlichen Monopolen im Netzbereich angeht, so denke ich, dass auch hier eine Verstaatlichung überhaupt nicht in Frage kommt. Entscheidend für die Herstellung von Wettbewerb auf den Energiemärkten ist ja auch gar nicht, wer der Eigentümer der Netze ist. Egal, wem diese gehören, sie müssen als natürliche Monopole in jedem Falle reguliert werden, um entsprechende Monopolrenditen zu verhindern. Ich ziehe deshalb die Lösung privater Netzgesellschaften unter staatlicher Regulierung einer Verstaatlichung in jedem Falle vor. Bei einer Genossenschaftslösung wird es im Übrigen kaum gelingen, alle Unternehmen und Haushalte an dieser Genossenschaft zu beteiligen, so dass auch dann eine Regulierung weiterhin unumgänglich wäre.
Die FDP-Bundestagsfraktion hat in einem Antrag im Deutschen Bundestag gefordert, dass die Bundesregierung sich in Gesprächen mit den Übertragungsnetzbetreibern für eine Zusammenlegung der vier Regelzonen in einer "Deutschen Netz AG" einsetzt. Somit hielten die vier Oligopolunternehmen mittelfristig nur noch Beteiligungen an dieser Übertragungsnetzgesellschaft, was auch auf rechtssicherem Weg einer eigentumsrechtlichen Entflechtung den Weg bereiten könnte.
Freundliche Grüße
Gudrun Kopp, MdB