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Frage von Heinrich G. •

Frage an Gudrun Kopp von Heinrich G. bezüglich Wirtschaft

Sehr geehrte Frau Kopp!
Die Sonn- und Feiertagskultur war einst in Deutschland hoch entwickelt. Die Möglichkeit des Ruhetags bestimmte das öffentliche Leben. Dem entsprechend ist der Schutz des Sonn- und Feiertags nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung bis heute auch Verfassungsauftrag. Dennoch wird vielfach aus scheinbar wirtschaftlicher Notwendigkeit heraus oder schlicht wegen der Gewinnmaximierung auch an Sonn- und Feiertagen gearbeitet. Die Einstellung zum Charakter der Sonn- und Feiertage wird viele Entscheidungen beeinflussen, z. B. die der Erweiterung der Ladenöffnungszeiten.

Deshalb frage ich:

* Wollen Sie dem Sonn- und Feiertagsschutz hohe Priorität einräumen?
* Wollen Sie eine weitere Öffnung von Verkaufsgeschäften an Sonn- und Feiertagen?
* Sind Sie dafür, dass aus wirtschaftlichen Erwägungen Sonntagsarbeit gestattet werden soll?
Mit freundlichen Grüßen

Heinrich Gronemeyer

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Gronemeyer!

Haben Sie zunächst vielen Dank für Ihre Frage. Der Sonn- und Feiertagsschutz genießt in Deutchland Verfassungsrang, was durch das letztjährliche Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Ladenschlussgesetz noch einmal nachdrücklich bestätigt wurde. Insofern strebt auch die FDP keinerlei Änderung dieser Situation an. Wir haben stets eine Aufhebung des Ladenschlussgesetzes an Werktagen gefordert, den besonderen Schutz von Sonn- und Feiertagen aber nie in Abrede gestellt. Bezüglich der Sonntagsarbeit gilt Ähnliches, wobei ich aber doch darauf hinweisen möchte, dass ich persönlich mich ab und an wundere, dass viele Menschen vehement auf dem freien Sonntag bestehen, aber dennoch erwarten, in ihrer sonntäglichen Freizeit sehr selbstverständlich Dienstleistungen (Kino, Theater, Restaurants, Taxis, Bahn) in Anspruch nehmen zu können. In gleicher Weise muss deshalb gerade in touristischen Regionen auch eine Abweichung vom Grundsatz des arbeitsfreien Sonntags möglich sein und bleiben. Auch deshalb hat die FDP im Deutschen Bundestag beantragt, die Entscheidung über den Ladenschluss den Ländern zu überlassen, damit diese näher am Bürger über etwaige Ausnahmen entscheiden können.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB