Frage an Gudrun Kopp von Michael K. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrte Frau Kopp,
obwohl eigentlich alles klar ist, gehen die Ping-Anrufe lustig weiter. Jetzt ist die 0137/7778769 dran. Schnell soll noch Geld "verdient" werden, denn "bald" ist es ja vorbei.
Wann bitte hat dieser Spuk ein Ende und wann wird das geänderte Gesetz in Kraft treten? Gibt es nicht die Möglichkeit einer Übergangsregelung, die jetzt schon der Behörde Möglichkeiten einräumt, bei eindeutigem Verdacht selbstständig tätig zu werden? Der Anruf von solch einer 0137.... ist ja bereits nur durch technische Manipulation möglich.
Mit freundlichen Grüßen, M. Kotzotl
Sehr geehrter Herr Kotzolt,
der andauernde Missbrauch von eigentlich für Servicezwecke vorgesehene Rufnummern ist in der Tat ein Ärgernis. Nach der geltenden Rechtslage kann die Bundesnetzagentur jedoch bereits jetzt selbständig tätig werden, und sie tut auch ihr Möglichstes, um schnell und effizient gegen diese Rechtsverstöße vorzugehen. So hat die Behörde gerade erst wieder mehrere Rufnummern abschalten lassen, wie Sie der entsprechenden Seite "Maßnahmen gegen Rufnummernmissbrauch" der Website der Bundesnetzagentur entnehmen können.
Das "Gesetz zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Vorschriften" sollte ursprünglich im Laufe des Januar 2007 in Kraft treten. Leider hat sich dies jedoch aufgrund organisatorischer Probleme verzögert. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mir am Freitag auf meine telefonische Nachfrage hin bestätigt, dass die Schwierigkeiten ausgeräumt sind und das Gesetz jetzt dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorliegt. Es wird damit gerechnet, dass es am 1. März in Kraft tritt.
Freundliche Grüße
Gudrun Kopp, MdB