Frage an Gudrun Kopp von Michael B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wie stehen Sie zu der Reform des Rederechts im Bundestags, das von SPD, CDU und FDP quasi abgeschafft werden soll?
Wenn Abweichler der Parteien mundtot gemacht werden sollen - wozu soll der Steuerzahler dann überhaupt noch für über 600 Abgeordnete bezahlen? Eine Minderheitsmeinung können abweichende Abgeordnete ja dann nur noch vertreten, wenn es einer Handvoll Herrschern in den Fraktionen gefällt. Zudem lebt besonders das deutsche Parlament von den Diskussionen, die "Arbeit" (Abstimmung) wird ja weitestgehend in den Ausschüssen vorbereitet und koordiniert.
Meiner Meinung nach zeugt dieser Gedanke von einer undemokratischen und grundgesetzfeindlichen Geisteshaltung, wie ich sie von der NPD erwarte, aber nicht von selbsternannten Volksparteien.
Sehr geehrter Herr Berkemeier,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die Pläne zur Neuordnung des Rederechtes im Deutschen Bundestag liegen uns Fraktionsmitgliedern im Detail noch gar nicht vor. Sicher ist aber, dass es jedenfalls aus meiner Sicht keine Zustimmung geben wird für einen wie auch immer gearteten „Maulkorb“ für diejenigen Abgeordneten, die in Sachfragen von der Mehrheit der Fraktionsmeinung abweichen.
Hier hat es am Wochenende eine eher reißerische Überschriften-Zuspitzung gegeben, die dem demokratischen Recht auf die eigene Meinung und deren Artikulation in keiner Weise entspricht. Alle Aufregungen hierüber sind künstlich und bislang jedenfalls ohne Substanz.
Nach meiner Einschätzung geht es darum, Meinungen von Minderheiten im Deutschen Bundestag gegenüber denen der Fraktionsmehrheit nicht
besser zu stellen. Zudem steht wohl außer Frage, dass die Fraktionen zumindest informiert sein müssen über vorgesehene Redezeiten einzelner Kritiker aus den eigenen Reihen.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kopp
Sehr geehrter Herr Berkemeier,
herzlichen Dank für Ihre Anfrage.
Die Pläne zur Neuordnung des Rederechtes im Deutschen Bundestag liegen uns Fraktionsmitgliedern im Detail noch gar nicht vor. Sicher ist aber, dass es jedenfalls aus meiner Sicht keine Zustimmung geben wird für einen wie auch immer gearteten „Maulkorb“ für diejenigen Abgeordneten, die in Sachfragen von der Mehrheit der Fraktionsmeinung abweichen.
Hier hat es am Wochenende eine eher reißerische Überschriften-Zuspitzung gegeben, die dem demokratischen Recht auf die eigene Meinung und deren Artikulation in keiner Weise entspricht. Alle Aufregungen hierüber sind künstlich und bislang jedenfalls ohne Substanz.
Nach meiner Einschätzung geht es darum, Meinungen von Minderheiten im Deutschen Bundestag gegenüber denen der Fraktionsmehrheit nicht besser zu stellen. Zudem steht wohl außer Frage, dass die Fraktionen zumindest informiert sein müssen über vorgesehene Redezeiten einzelner Kritiker aus den eigenen Reihen.
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kopp