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Gudrun Kopp
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Frage von J. B. •

Frage an Gudrun Kopp von J. B. bezüglich Finanzen

Guten Tag,

wie ist es zu rechtfertigen, das sich die Abgeordneten eine Erhöhung von knapp 8% genehmigen? Ich selbst arbeite als leitenden Angestellter in einer Druckerei und habe nach dem Austritt der Geschäftsführer aus dem Arbeitgeberverband keine Gehaltserhöhung mehr erhalten, das heißt 6 Jahre ohne Gehaltserhöhung, dazu werden Mehrstunden nur unzureichend vergütet, höchstens in Freizeit, natürlich ohne Zuschläge. Viele andere Arbeitnehmer mussten auf das Urlaubs- und Weihnachtsgeld verzichten..... und es wird auch zur gängigen Praxis für Gehaltserhöhungen die Vergütung von Mehrstunden zu streichen... Das ist kein Einzelfall sondern die gängige Praxis!! Selbstverantwortung der Bürger wird verlangt, das heißt nichts anderes wie selbst Verantwortung zu übernehmen udn zwar für Dinge die sonst durch Steuermittel verauslagt wurden. Wo bleibt die Selbstverantwortung der Mitglieder des Deutschen Bundestages? Die Mehrkosten betragen ca. 2,9 Mio Euro im Jahr!! Wie ist das moralisch zu verantworten?? In den Medien wird bekannt gegeben, dass jedes vierte Kind kein Essen mit zur Schule bekommt... wievielen bedürftigen Kindern für diese 2,9 Mio. Euro täglich eine kleine Mahlzeit in Kindergärten und Schulen ermöglicht werden könnte. Ich bitte Sie mir den Sachverhalt bitte einmal zu erklären. Und bitte keine üblichen Flosken in denen es um eine allgemeine Preissteigerung der Lebenshaltungskosten geht, denn die hat jeder Bürgen auch zu tragen und die Bürger erhalten keine Einkommenserhöhung von ca. 8% innerhalb 2 Jahren! Wo bleibt in so einer weitreichenden Entscheidung die Meinung und die Billigung, Befragung der Bürger????? Wie wollen Sie einem Hartz4 Empfänger oder einem Rentner der am Existensminimum lebt eine solche Erhöhung vermitteln??? Ein Gedanke von mir ist der Griff in die Kasse des eingesetzten Geschäftsführeres... und der wenigere Umsatz wird dann durch Gehaltskürzungen, oder wegfall von Leistungen der anderen Beschäftigten wieder weg gemacht....

J. B.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr B,

herzlichen Dank für Ihre Frage, auf die ich gern antworte.

Im Grundgesetz ist in Artikel 48 Abs. 3 Satz 1 festgelegt, dass Abgeordnete einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung haben.

Nach § 11 des Abgeordnetengesetzes orientiert sich seit 1995 die Abgeordnetenentschädigung nach den Bezügen eines Richters bei einem Obersten Gerichtshof des Bundes (R 6) und denen eines kommunalen Wahlbeamten auf Zeit von Kommunen mit mehr als 50.000 bis 100.000 Einwohnern (B 6). Ein Abgeordneter vertritt Wahlkreise mit 160.000 bis 250.000 Wahlbürgern.

Die Bezugsgröße R 6/B 6 wurde nie erreicht, auch deshalb, weil die Mitglieder des Bundestages auf schon beschlossene Erhöhungen der Abgeordnetenentschädigung verzichtet haben.

Zu Beginn der laufenden 17. Wahlperiode lag die Abgeordnetenentschädigung 6 Prozent unter den Bezugsgrößen. Nach Umsetzung der vorgeschlagenen Erhöhung am 01.01.2012 und 01.01.2013 werden sie erneut nicht erreicht: Die Monatsbezüge der Besoldungsgruppen R 6/B 6 betragen am 01.08.2011 8.524 Euro, ohne Sonderzuwendungsanteil 8.323 Euro. Nach Durchführung der zweistufigen Erhöhung erreicht die Abgeordnetenentschädigung den Betrag von 8.252 Euro.

Gern können Sie mich wegen weiterer Fragen zu dem Thema auch direkt anschreiben.

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp