Frage an Gudrun Kopp von Ralf L. bezüglich Arbeit und Beschäftigung
Guten Tag!
Ich habe noch 2 Fragen:
1. Welche Aufgabe sieht die Politik in der Zeitarbeit / Leiharbeit?
2. Warum wird der Gesetzestext für Zeitarbeit / Leiharbeit nicht dahingehend geändert das die Zeitarbeiter / Leiharbeiter mindestens das verdienen müßen was die Stammbelegschaft verdient und das eine Stelle die mindestens 2 Jahre mit Zeitarbeitern / Leiharbeitern besetzt wurde dann mit einem festen Arbeitnehmer besetzt werden muß.
MfG R.Lehmeier
Sehr geehrter Herr Lehmeier,
vielen Dank für Ihre Frage.
Zeitarbeit hat sich als Mittel zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit bewährt. Mit Zeitarbeit können Unternehmen flexibel auf personelle Engpässe und unerwartete Auftragsspitzen reagieren. Zeitarbeitsunternehmen tragen damit zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei, wenn Unternehmen keine Neueinstellungen vornehmen wollen oder können. Für Arbeitnehmer bietet Zeitarbeit individuellen Spielraum für abwechslungsreiche, maßgeschneiderte Einsätze ohne Reibungsverluste, aber auch die Möglichkeit, sich in unterschiedlichen Betrieben weiter zu qualifizieren. Gerade für Arbeitslose und Berufseinsteiger ist die Zeitarbeit eine sehr gute Möglichkeit, den (Wieder-) Einstieg in eine Beschäftigung zu finden. Zeitarbeit ist eine Brücke zurück in den ersten Arbeitsmarkt, die sich für viele, zuvor Arbeitslose, als tragfähig erwiesen hat. Ebenso wie eine wachsende Zahl von Überstunden gilt Zeitarbeit als Frühindikator für einen steigenden Arbeitskräftebedarf in der Wirtschaft. Insbesondere Arbeitsuchende erhalten durch Zeitarbeit einen direkten Einstieg in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung. Von dem hohen Bedarf nach Zeitarbeitnehmern profitieren auch Langzeitarbeitslose, die anders kaum eine Chance erhalten hätten, sich auf dem Arbeitsmarkt zu beweisen.
Die Forderung nach einer uneingeschränkten Anwendung des Grundsatzes von Equal-Pay und Equal-Treatment in der Zeitarbeit lehnt die FDP ab. Bei der Fülle unterschiedlicher Tarifverträge wäre die Umsetzung dieses Grundsatzes gerade für kleine Unternehmen nicht handhabbar. Sie würden mit einem unvertretbaren bürokratischen Aufwand und den damit einhergehenden Kosten belastet, die ggf. das Aus bedeuten können.
Für die FDP steht die Bekämpfung der Massenarbeitslosigkeit an vorderster Stelle. Um die Arbeitslosigkeit zu senken, braucht Deutschland Reformen im Arbeitsrecht. Die FDP hat acht Reformvorschläge für eine Modernisierung des Kündigungsschutzes und flexiblere Befristungsregelungen vorgelegt, damit es leichter wird, neue Mitarbeiter einzustellen. Diese können Sie unter http://www.fdp-fraktion.de/webcom/show_libargs_neu.php?wc_c=540&wc_id=60&kids=a%3A1%3A%7Bi%3A695%3Bs%3A4%3A%225830%22%3B%7D einsehen.
Die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit in der Bundesrepublik Deutschland belegt den besonderen Reformbedarf im Kündigungsrecht. Die bestehenden Beschränkungen treiben die Arbeitskosten in die Höhe und sind damit mitverantwortlich für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit. Unternehmen wird es erschwert, den Personalbestand den sich ändernden Marktbedingungen anzupassen. Die mit Entlassungen verbundenen hohen Kosten sind für viele Unternehmen ein Grund, bei einer guten Auftragslage kein zusätzliches Personal einzustellen, und sind so mitverantwortlich für die anhaltend hohe Arbeitslosigkeit.
Das Kündigungsschutzgesetz schützt zwar die Inhaber eines Arbeitsplatzes, erschwert aber Arbeitssuchenden den Einstieg in den Arbeitsmarkt und wird deshalb seiner sozialen Schutzfunktion nicht mehr gerecht. Die hohe Zahl von Arbeitsgerichtsprozessen belastet die Arbeitsgerichte bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit, führt aber nur in wenigen Fällen zu einer Wiederaufnahme eines gekündigten Arbeitsverhältnisses.
Ich hoffe, Ihre Fragen beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kopp, MdB