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Frage von Michael P. •

Frage an Gudrun Kopp von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Kopp,

sicher dürfte Ihnen bekannt sein, dass sich viele Menschen aus verzweifelter Lage selbstständig machen.

Viele dieser "Einzelunternehmen" kämpfen täglich um ihre Exisitenz.

Sicher gibt es einen Freibetrag den Die Kammern zugestehen. Bei der Handwerkskammer ist es lediglich ein lächerlicher Betrag von 5.220,- €.
Jahres Grundbeitrag der HWK Hildesheim : 180,- EURO )

1. Frage:
Können Sie IHren Lebensunterhalt mit jährlich 5.200,- € bestreiten`?

Sicher ist Ihnen auch bekannt, dass es selbstständige Unternehmer in diesem Lande gibt, die unter dem Strich weniger als den "Sozialhilfesatz" monatlich zur Verfügung haben. Diese Menschen wollen der Allgemeinhait mittels Sozialhilfe nicht zur Last fallen. Die Kammern jedoch treiben skrupellos Ihre Zwangsbeiträge von diesen Menschen ein.

2. Frage:
Wie stehen Sie dazu? Was raten Sie diesen Menschen?

Diese Menschen müssen sich eine neue Waschmaschine vom Mund absparen, wohlgemerkt. Während ein Hartz IV-Empfänger dafür Mittel bei der Gemeinde beantragen kann und diese auch genehmigt bekommt. Wobei ich nichts gegen Hartz IV-Menschen abwertend sagen will.

Sie glauben mir nicht? Ich kenne einige Personen, die betroffen sind. Es gibt Beispiele, Sie auch im Internet nachlesen können. Die Verlinkung wird mir allerdings von den Kommentatoren untersagt.

3. und abschliessende Frage mit der Bitte um konkrete Antwort:
Wie stehen Sie dazu, wenn Menschen, deren selbständiger Jahresverdienst gar unterhalb des Existenzminimums liegt, dass die Kammern trotzdem den Zwangsbeitrag zuzügl. Umlage notfalls mittels Kontopfändung und Haftandrohung eintreiben.
Die Geschäftsführerin der HWK Hildesheim hat mir dies persönlich betätigt.

Warum dulden Sie so einen Mißstand?

ich freue mich über Ihre Stellungnahme.

M.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pramann,

vielen Dank für Ihre Email.

Ich kann nicht beurteilen, ob und in welcher weise die von Ihnen angesprochene Hildesheimer Handwerkskammer unangemessen gegen säumige Beitragszahler vorgeht. Sollte dies tatsächlich der Fall sein, bitte ich Sie, mir die entsprechenden Unterlagen zu diesem Vorgang zuzusenden.

Der Gesetzgeber macht den Kammern keine Vorgaben zur Höhe der Freibeträge. Ich gehe davon aus, dass nachweislich am Existenzminimum agierende Unternehmer nicht mittels Kammer-Beitragsforderungen in den Ruin getrieben werden. Grundsätzlich sind in der Tat die Gründe für eine Entscheidung zur Selbständigkeit als Unternehmer sehr unterschiedlich. Ich begrüße ausdrücklich, wenn Menschen den Mut zum Start in die unternehmerische Selbständigkeit aufbringen. Ratsam ist es, die jeweilige Schulungsangebote zur sorgfältigen Vorbereitung auf diesen Schritt in Anspruch zu nehmen. Gerade die ersten Jahre der Selbständigkeit sind oftmals besonders hart und mit finanziellen Risiken belastet. Es gibt daher auch verschiedene staatliche Förderprogramme, um diese Klippe am Ende erfolgreich zu umschiffen.

Was wir vor allem benötigen, sind niedrige und einfache Steuersätze für Gewerbetreibende sowie die Entlastung von überhöhten Sozialversicherungsabgaben und bürokratischem Aufwand, damit möglichst viel vom erwirtschafteten Geld für den Unternehmer selbst zur Verfügung bleibt. Die wahren Belastungen für Unternehmen liegen nicht in den Kammerbeiträgen - für die sie - wie ich nochmals betonen möchte - eine konkrete Gegenleistung erhalten, sondern in den hohen steuerlichen und bürokratischen Belastungen

Freundliche Grüße

- Gudrun Kopp, MdB -