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Frage von Michael P. •

Frage an Gudrun Kopp von Michael P. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Liebe Frau Kopp

Laut IHK-Gesetz und Handwerksordnung ist jeder Gewerbetreibende Mitglied mindestens einer Kammer. Beide Gesetze, Verordnungen lassen keine Ausnahmen zu.

Frage: Wie stehen Sie dazu, dass selbst Neonazis Kammermitglieder sind?

Laut Ihrer Argumentation profitieren somit auch diese Mitglieder von den "Vorzügen" der Kammern.

Stefan Silar ( Rechtsextremist) hat sein Geschäft im Bereich der IHK Lüneburg und ist somit Mitglied bei der IHK Lüneburg.

Siehe:
http://de.indymedia.org/2007/03/171258.shtml
http://www.streetwear-tostedt.de/szeneladen/Szenekleidung.html
http://de.indymedia.org/2007/03/171014.shtml

Ich bin ein meinem Grundrecht der Vereinigungsfreiheit verletzt. Ich werde zur Zwangskooperation mit diesen „Gesellen“ gezwungen. Von meinen Zwangsbeiträgen können diese Gruppierungen die Vorzüge der Kammern in Anspruch nehmen.

vielen dANK;

Michael Pramann

Portrait von Gudrun Kopp
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Pramann,

vielen Dank für Ihre Email.
Meine Position zur Pflichtmitgliedschaft in der IHK habe ich unter anderem in den untenstehenden Antworten bereits hinreichend dargelegt und begründet.

Der konkrete Einzelfall, auf den Sie sich in Ihrer Email beziehen, ist mir nicht bekannt. Ich möchte Ihnen jedoch zu bedenken geben, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen der Pflichtmitgliedschaft in der IHK und der von Ihnen so genannten Zwangskooperation mit Neonazis besteht. Solange der von Ihnen angeführte Gewerbetreibende strafrechtlich nicht belangt werden kann, stehen auch sein Gewerbe und damit seine Kammermitgliedschaft nicht zur Disposition.
Zudem gehe ich fest davon aus, dass unsere gesellschaftlichen Institutionen und wirtschaftlichen Vereinigungen, also auch die IHK´n, keinen Platz für die Verbreitung von rechtsextremen Gedankengut bieten

Freundliche Grüße

Gudrun Kopp, MdB