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Frage von Detlef G. •

Frage an Gudrun Kopp von Detlef G. bezüglich Kultur

Wie stehen Sie/Ihre Partei zu diesem Plan:

Die Bundesregierung plant bis zum Ende des Jahres 2009 das Frequenzband von 790 MHz bis 862 MHz für den Betrieb der Funkmikrofone ersatzlos zu streichen. Ein Betrieb ist dann nicht mehr möglich. Dieser Frequenzbereich wird dann den Telekommunikationsanbietern zur Verfügung gestellt. Damit wird der Kultur- und Unterhaltungsbranche, dem drittgrößten Wirtschaftszweig in Deutschland, ein elementares technisches Werkzeug genommen. Das verursacht Folgekosten in Milliardenhöhe. Die Entscheidung darüber wird am 15. Mai 2009 im Bundesrat gefällt.

Betroffenen sind u. a. folgende Gruppen:

· Die Künstler, Musiker und Akteure

· Die öffentlich-rechtlichen und die privaten Rundfunk- und Fernsehanstalten

· Die Betreiber von Theatern, Musicalhäusern und Freiluftbühnen

· Die Veranstalter von Konzerten sowohl aus Pop, Rock als auch Klassik

· Die Dienstleister aus der Veranstaltungs- und Eventbranche

· Die öffentlichen und privaten Betreiber von Stadthallen, Mehrzweckhallen und Schulen

· Die Veranstalter von Sportevents und internationalen Sportgroßereignissen

· Die Filmindustrie und deren Produktionspartner

· Die Kongressveranstalter und Messebetreiber

· Die Reportagetechnik und betroffenen Journalistenverbände

· Die Hersteller und der Groß- und Zwischenhandel der drahtlosen Mikrofontechnik

· Sonstige Hersteller drahtloser Technik in den betroffenen Frequenzbereichen

Bevor hier übereilt eine negative Entscheidung gefällt wird, erkundigen Sie sich bei den betroffenen Künstlern, Firmen und öffentlichen Betreibern. Wir zählen auf Ihren Sachverstand und eine durchdachte politische und wirtschaftliche Entscheidung.

PS: Stellen Sie Sich die Veranstaltungen zum Varusjahr mal ohne Funkmikrofone vor!

Portrait von Gudrun Kopp
Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr Grein,

vielen Dank für Ihre Email zum Frequenzband von 790 MHz - 862 MHz.

Terrestrische Frequenzen sind öffentliche Güter, die im Sinne eines öffentlichen Interesses verwaltet und vergeben werden. Ein beträchtlicher Teil des Frequenzspektrums wird dabei für die Übertragung von Rundfunk reserviert und - übrigens im Gegensatz zu anderen Frequenzbereichen kostenfrei - vergeben.

In den aktuellen Debatten um die Flexibilisierung der Vergabe von Frequenzen geht es zunächst einmal um die sogenannte "digitale Dividende". Ausgangspunkt ist, dass durch die zunehmende Digitalisierung weniger Frequenzspektren für die Übertragung von Rundfunksendern benötigt wird, als es im analogen Zeitalter der Fall war. Die Frage für Politik und Regulierung ist nun, wie mit den vermutlich freiwerdenden Kapazitäten umzugehen ist.

Niemand will demnach in den anstehenden Diskussionen den Nutzern bestimmter Frequenzen, etwa Herstellern von Mikrofonen oder Anbietern von Veranstaltungstechnik - oder aber dem klassischen Rundfunk - etwas wegnehmen. Stattdessen muss konstatiert werden, dass ein Teil der hoheitlich zweckgebunden vergebenen Frequenzbereiche (nicht nur für den Rundfunk, auch für andere Bereiche wie etwa das Militär) nicht effektiv genutzt werden. Durch ein effektiveres Frequenzmanagement allerdings ließen sich deutlich mehr Dienste, die auf terrestrische Frequenzen angewiesen sind, realisieren.

Hinzu kommt, dass es dringenst notwendig ist, die sogenannten "Weißen Flecken", also diejenigen Gebiete in Deutschland, in denen kein leistungsfähiger Internetanschluss verfügbar ist, zu schließen. Dafür werden die gleichen Regionen gleich dreifach mit Rundfunk versorgt, nämlich über Kabel, über Satellit und über terrestrische Frequenzen. Das ist nicht optimal.

Aus diesem Grund halte auch ich es für notwendig, über ein flexibleres Frequenzmanagement nachzudenken. Einige Landesmedienanstalten unternehmen im Moment Versuchsprojekte, bei denen der Zugang zum Internet über terrestrische Frequenzen und auch das potentielle "Zusammenleben" mit weiteren Frequenznutzern getestet werden. In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass die Öffnung des Spektrums keinesfalls bedeutet, dass bestimmte Frequenzen automatisch an Anbieter von Telekommunikationsdiensten vergeben werden müssen, sondern lediglich, dass überholte Privilegien abgebaut werden und eine höhere Zahl von Interessenten Zugang zu wertvollen Frequenzen erlangen können.

Die Vergabe selbst ist in detaillierten und fairen Vergabeverfahren zu klären. Im Zuge dieser Verfahren müssen selbstverständlich die Interessen der Nutzer, die bereits heute auf Frequenzen in diesem Bereich zurückgreifen, berücksichtigt werden. Das gilt insbesondere auch für Anbieter von Dienstleistungen in der Veranstaltungstechnik. Die FDP wird sich im Zuge der weiteren politischen Diskussionen für faire Bestimmungen und transparente Verfahren einsetzen.

Wie Sie sicher wissen, hat der Bundesrat seine für den 15. Mai 2009 anberaumte Entscheidung zur Frequenzzuweisungsplanverordnung vertagt, laut meinen Informationen soll dieses Thema auf der nächsten Sitzung im Juni behandelt werden.

Mit freundlichen Grüßen,

Gudrun Kopp, MdB