
(...) vielen Dank für Ihre Nachricht, die ich mit großem Interesse zur Kenntnis genommen habe. Ein Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass dann, wenn er rechtswidrig eine gesundheitliche Schädigung seinerSchädigungMitarbeiterinnen und Mitarbeiter herbeiführt, er auch schadenersatzpflichtig werden kann. Das allein wird aber nicht helfen. (...)